Dieser Artikel befasst sich mit barrierefreiem Planen, Bauen und Wohnen. Es wird klargestellt, dass „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ im Gesetz definierte Begriffe sind und „barrierearm“ sowie andere Bezeichnungen nicht verwendet werden sollten. Es wird auch erklärt, dass bei barrierefreien Anpassungen die Treppensicherheit oberste Priorität hat, einschließlich der Verwendung von untrennbaren Treppenstufen und einem sicheren Handlauf. Wenn es um den Einbau eines Lifts oder Fahrstuhls geht, müssen gesundheitliche und Sicherheitsanforderungen berücksichtigt werden. Die DIN 18040 definiert auch einige Mindestanforderungen bezüglich der Zugänglichkeit und Bedienbarkeit von Liften. Schließlich gibt es einen zitierten Satz, „Nicht überall, wo barrierefrei draufsteht, ist auch barrierefrei drin.“
Dieser Artikel beantwortet folgende Fragen:
Wie hoch ist der Kostenaufwand für ein komplettes barrierefreies Haus?
Was ist AAL und wie unterstützt es Menschen mit Einschränkungen?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Förderantrag für barrierefreies Bauen zu stellen?