Wie Heizen ab 2024

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet ab dem Jahr 2024 alle Baufamilien, bestimmte energieeffiziente Vorgaben für ihre Neubauten einzuhalten. Die Nutzung von erneuerbaren Heizsystemen soll dabei priorisiert werden, um die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu verringern. Ab dem 1.1.2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Bundesregierung hat sich schwerpunktmäßig auf Elektro-Wärmepumpen als bevorzugtes Heizsystem festgelegt. Eine photovoltaische Anlage kann die Betriebskosten einer Wärmepumpe um etwa 30 Prozent senken und gleichzeitig ihren CO2-Fußabdruck verbessern. Baufamilien sollten sich bereits jetzt über die Anforderungen des novellierten GEG für eine optimale Planung im nächsten Jahr im Klaren sein. Eine Heizwärmepumpe ist die effizienteste, umweltfreundlichste und (langfristig) kostengünstigste Möglichkeit zum Heizen.

Dieser Artikel beantwortet folgende Fragen:

Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Novellierung des GEB und was ist der Fokus der Regierung bei den einzelnen Heizsystemen?
Welche Verpflichtungen ergeben sich für Baufamilien und Modernisierer durch das GEG und welche Verschärfungen plant die Ampel-Koalition?
Welche Möglichkeiten gibt es für Baufamilien, die 65-Prozent-Pflicht bei der Nutzung erneuerbarer Energien einzuhalten, ohne eine rechnerische Nachweispflicht erbringen zu müssen?

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