Welche Heizsysteme sind seit 2024 noch zulässig?

Der Artikel beschreibt die Bestimmungen des GEG (Gebäudeenergiegesetz). Laut diesem müssen Heizsysteme ab 2024 zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien bestehen. Es gibt jedoch Übergangsfristen für bestimmte Gebäude. Wärmepumpen und Heizkessel für Öl oder Gas können bis 31.12.2044 mit bis zu 100% fossiler Brennstoffe genutzt werden. Ab 2045 muss jedoch ein Wechsel zu 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern, der Austausch des Kessel oder der Anschluss an ein Wärmenetz erfolgt sein. Wärmepumpen können auch mit vorhandenen Heizkörpern betrieben werden, sofern diese für Vorlauftemperaturen von max. 55 Grad Celsius geeignet sind. Luft/Luft-Wärmepumpen können als Alternative zu Wärmepumpen mit klassischen Heizflächen genutzt werden. Hauseigentümer müssen ab 2024 auf erneuerbare Energien umsteigen, falls es eine verbindlich verabschiedete und eingeführte Wärmeplanung der Kommune gibt. In diesem Fall müssen sie sofort die 65-prozentige erneuerbare Wärmepflicht einhalten. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig vom Fachmann beraten zu lassen.

Dieser Artikel beantwortet folgende Fragen:

Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und seit wann ist es in Kraft?
Welche Art von Heizungssystemen ist seit 2024 erlaubt?
Welche Regelungen gibt es bezüglich der erneuerbaren Wärmepflicht bei Neubau- und Bestandsgebäuden?

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