Neue Heizung: Ja oder Nein?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet umfassende Förderungen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich, einschließlich des Austauschs oder der Optimierung von Heizungsanlagen und der energetischen Verbesserung der Gebäudehülle. Die BEG besteht aus drei Teilen: BEG WG für Wohngebäude, BEG NWG für Nichtwohngebäude und BEG EM für Einzelmaßnahmen. Eine Beratung durch einen Heizungsfachbetrieb ist erforderlich, um eine Einzelmaßnahme durch die BEG EM zu erhalten, die am besten für Hausbesitzer geeignet ist, die nur ihre Heizung austauschen möchten. Eine umfassendere Sanierung kann durch die BEG EG finanziell sinnvoller sein, aber eine Beratung durch Experten ist erforderlich, um die finanziell beste Option zu bestimmen. Um eine Förderung zu beantragen, muss man sich online bei „meine KfW“ registrieren und eine Bestätigung zum Antrag sowie einen abgeschlossenen Liefer- oder Leistungsvertrag vorweisen. Ein Ergänzungskredit kann in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid beantragt werden. Der Austausch der Heizung gegen eine GEG 2024-konforme Heizung kann zu einer erheblichen staatlichen Förderung führen, daher ist es für Hausbesitzer ratsam, sich über die BEG-Programme zu informieren. Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), www.bafa.de.

Dieser Artikel beantwortet folgende Fragen:

Was ist das Gebäudeenergiegesetz und wann tritt es in Kraft?
Welche staatliche Förderung ist für einen Heizungstausch verfügbar?
Welche Alternativen gibt es für fossile Brennstoffe in Heizsystemen?

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