Der Artikel bezieht sich auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das zum Klimaschutz im Gebäudebereich beitragen und die Nutzungsdauer von fossilen Heizungen begrenzen soll. Der Einsatz von Wärmepumpen und die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage werden erwähnt. Die Anforderungen an Neu- und Bestandsgebäude sowie Heizungs-, Klima- und Warmwasseranlagen werden erläutert. Ab Januar 2024 gilt eine 65-Prozent-EE-Vorgabe bei neu eingebauten Heizungsanlagen, die im GEG festgeschrieben wird. Der Gebäudeeigentümer ist verpflichtet, den Wärmebedarf des Gebäudes zu decken und kann zwischen verschiedenen Erfüllungsmöglichkeiten wählen. Es gibt auch Ausnahmen und Sonderregelungen im reformierten GEG. Die genaue Beschreibung kann im zweiten Teil der Beitragsreihe in der nächsten bauen.-Ausgabe gefunden werden.
Dieser Artikel beantwortet folgende Fragen:
Welche Änderungen bringt die GEG-Reform ab Januar 2024 mit sich?
Welche gesetzlichen Verpflichtungen haben Eigentümer von Bestandsimmobilien in Bezug auf die energetische Sanierung ihrer Gebäude?
Wie funktioniert der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage?