Welche Heizsysteme sind 2024 noch zulässig?

Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024), das die Installation von energieeffizienten Heizsystemen fördert. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird eine Grundförderung von 30 Prozent und verschiedene Boni für GEG-konforme Heizsysteme gewährt. Die Obergrenze der Bruttoinvestitionskosten im Einfamilienhaus beträgt 30.000 Euro. Eine einmalige Übergangsregelung erlaubt den Einbau einer neuen Heizungsanlage, die die 65-prozentige erneuerbare Wärmepflicht nicht erfüllt, falls eine alte Öl- oder Gasheizung irreparabel ausfällt. Eine Befreiung von den Pflichten des GEG 2024 ist unter bestimmten Umständen möglich. Alte Heizungsanlagenbesitzer sollten den Austausch frühzeitig planen und sich vom Fachmann beraten lassen. Waterstoffheizungen sind derzeit noch Zukunftsmusik.

Dieser Artikel beantwortet folgende Fragen:
Was ist das GEG 2024?
Sind Heizungen, die mit Erdgas betrieben werden, auch nach 2024 noch zulässig?
Was sind die Kernlösungen für Heizungen im Eigenheimbereich?

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