Der Artikel beschäftigt sich mit verschiedenen Vertragsarten, die beim Bauen und Sanieren verwendet werden. Es werden verschiedene Verträge wie der Verbraucher-Bauvertrag, Bauvertrag §650 i BGB, Bauträgervertrag und Architektenvertrag vorgestellt. Der Artikel betont die Wichtigkeit einer kritischen und akribischen Prüfung der Vertragsunterlagen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein vollständiges Leistungsbild bereits vor Unterzeichnung des Bauvertrages geschaffen werden sollte. Die Verträge werden in Bezug auf ihre Vor- und Nachteile untersucht und es wird empfohlen, dass Verbraucher bei der Auswahl eines Vertrags durch einen auf Verbraucherbaurecht spezialisierten Anwalt beraten werden sollten. Die individuellste Planung und Bauausführung wird in der Regel beim Architektenvertrag umgesetzt, während beim Verbraucher-Bauvertrag und Bauvertrag §650 i BGB ein neues Haus als Ganzes und aus einer Hand von einem Unternehmen gebaut wird. Der Artikel hebt hervor, dass es wichtig ist, niemals einen Bauvertrag abzuschließen, ohne bereits eingetragener Eigentümer eines Grundstücks zu sein.
Dieser Artikel beantwortet folgende Fragen:
1. Was sind die verschiedenen Vertragsarten, die beim Bauen und Sanieren üblich sind?
2. Sollte man immer einen Pauschal- oder Festpreis vereinbaren?
3. Was sind die Vorteile eines Architektenvertrags gegenüber anderen Vertragsarten?