Achtung bei der Bauabnahme

Der Artikel “Achtung bei der Bauabnahme” behandelt das Thema der Abnahme und Gewährleistung bei Bauverträgen. Es wird erklärt, dass bei festgestellten Mängeln der Unternehmer diese innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen muss. Bei Verträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch besteht eine allgemeine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, wobei bei Verträgen mit VOB/B alleine durch eine schriftliche Mängelanzeige eine erneute Gewährleistungsfrist von zwei Jahren beginnt. Es werden verschiedene Arten der Abnahme beschrieben, darunter die gemeinsame Abnahme und die Abnahme durch schlüssiges Verhalten. Es wird auf die Gefahr hingewiesen, dass bei der Abnahme durch schlüssiges Verhalten vorhandene Mängel nicht mehr gerügt werden könnten und somit Gewährleitungsansprüche nicht mehr bestehen. Es werden Möglichkeiten zur Beweisführung von Mängeln nach der Abnahme vorgestellt, wie das Beauftragen eines Sachverständigen oder das Einreichen einer Vorschussklage.

Dieser Artikel beantwortet folgende Fragen:
Was ist die Bauabnahme und warum ist sie wichtig?
Können Sie weitere Details über das Abnahmeprotokoll teilen?
Was sind die Rechtswirkungen der Bauabnahme und was passiert danach?

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