Honorar für Planer

Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Honorar für Architektenleistungen gemäß der HOAI. Das Honorar wird anhand des Leistungsbildes, der Nettobaukosten und der Honorarzone bestimmt. Es gibt fünf Honorarzonen, die den Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens widerspiegeln. Die Tabelle in § 35 HOAI gibt Auskunft über die Mindest- und Höchstsätze für jedes Leistungsbild und jede Honorarzone. Treffen Sie mit dem Architekten eine verbindliche Baukostenvereinbarung, um in keine teurere Kostenstufe zu rutschen. Ein versierter Architekt kann die Baukosten erheblich senken und Streitigkeiten wegen Mängeln vermeiden. Für die technische Gebäudeausrüstung (TGA) fallen zusätzliche Honorare an, für die andere Vorschriften gelten. Eine Beschreibung der 9 TGA-Leistungsphasen finden Sie in der Anlage 15.1 zur HOAI. Der Artikel schlägt vor, den Architektenvertrag von einem Fachanwalt prüfen zu lassen.

Dieser Artikel beantwortet folgende Fragen:
Wie kann ich als privater Bauherr die Honoraraufstellungen des Architekten nachvollziehen?
Wie viele Honorarzonen gibt es für das Leistungsbild der Objektplanung?
Was passiert, wenn ein Bauherr mehr als den Höchstsatz des Architektenhonorars zahlt?

Der Zugang zur Wissensdatenbank

  • Mehr als 4000 Premium-Artikel
  • Alles zu Hausbau und Renovierung
  • Beliebig viele Downloads
  • Jederzeit kündbar
Für nur 1,49 € pro Woche

Warenkorb
Nach oben scrollen