Foto: Fotolia_6784706
Hauseigentümern und Vermietern bleiben nur noch wenige Tage, um das Trinkwasser in ihren Häusern auf Legionellen zu überprüfen. Darauf weisen die Spezialisten für infrastrukturelle und technische Gebäudedienste der Niederberger-Gruppehin. Denn zum 31. Dezember 2013 läuft die verlängerte Frist zur Erstprüfung ab, die die neue Trinkwasserverordnung vorsieht. Mit ihr traten bereits formell zum 01. November 2011 weitergehende Untersuchungs-, Anzeige- und Nachweispflichten im Hinblick auf die sogenannten Legionellen-Checks in Kraft.
Auch interessant: Trinkwasserinstallation vom Profi >>
Diese sind nach der Erstprüfung alle drei Jahre zu wiederholen, wie der Bundesrat 2012 zusammen mit der Fristverlängerung im Nachhinein beschloss. „Finden jedoch diese Trinkwasser-Beprobungen nicht statt und es werden die gesetzlich vorgesehenen Grenzwerte an den Wasserhähnen des Gebäudes überschritten, macht sich der Eigentümer strafbar“, gibt Marc-André Eickholz, Leiter der Abteilung Facility Management bei der Niederberger-Gruppe, zu bedenken. Im Rahmen ihres speziellen Wasserbeprobungsservices unterstützen die Fachleute Vermieter und Eigentümer dabei, ihren neuen gesetzlichen Pflichten noch rechtzeitig nachzukommen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.