Hauseigentümern und Vermietern bleiben nur noch wenige Tage, um das Trinkwasser in ihren Häusern auf Legionellen zu überprüfen. Darauf weisen die Spezialisten für infrastrukturelle und technische Gebäudedienste der Niederberger-Gruppe hin. Denn zum
31. Dezember 2013 läuft die verlängerte Frist zur Erstprüfung ab, die die neue Trinkwasserverordnung vorsieht. Mit ihr traten bereits formell zum 01. November 2011 weitergehende Untersuchungs-, Anzeige- und Nachweispflichten im Hinblick auf die sogenannten Legionellen-Checks in Kraft.
Auch interessant: Trinkwasserinstallation vom Profi >>
Diese sind nach der Erstprüfung alle drei Jahre zu wiederholen, wie der Bundesrat 2012 zusammen mit der Fristverlängerung im Nachhinein beschloss. „Finden jedoch diese Trinkwasser-Beprobungen nicht statt und es werden die gesetzlich vorgesehenen Grenzwerte an den Wasserhähnen des Gebäudes überschritten, macht sich der Eigentümer strafbar“, gibt Marc-André Eickholz, Leiter der Abteilung Facility Management bei der Niederberger-Gruppe, zu bedenken. Im Rahmen ihres speziellen Wasserbeprobungsservices unterstützen die Fachleute Vermieter und Eigentümer dabei, ihren neuen gesetzlichen Pflichten noch rechtzeitig nachzukommen.