Ein gesundes Eigenheim ist leider keine Selbstverständlichkeit. Die wenigsten Bauherren machen sich bewusst, dass die Art, wie wir heute wohnen, sich weit entfernt hat von natürlichen oder biologisch unbedenklichen Oberflächen.“
Mögliche Folgen dieser Standard-Wohnweise sind etwa Schimmel oder Schwarzfärbungen, insbesondere über Heizungen und Lampen, das sogenannte Fogging. Die heute übliche fugendichte Bauweise hat zudem den Nebeneffekt, dass von Möbeln, Fußböden, Wand- und Türbeschichtungen abgegebene Gift- und Schadstoffe ebenfalls langfristig die Raumluft anreichern.
Aber: Wer ein Problem- und Qualitätsbewusstsein entwickelt hat, kann sein Zuhause entsprechend planen und einrichten. Nachfolgend finden Sie fünf goldene Regeln für gesundes Bauen.
Regel 1
Reden Sie von Anfang an Klartext: Fragen Sie Architekten oder Bauträger nach Erfahrungen und Zertifizierungen, lassen Sie sich Referenzprojekte nennen. Aber nicht von Titeln allein blenden lassen – die Bezeichnung „Baubiologe“ etwa ist nicht gesetzlich geschützt. Machen Sie Ihrem Baupartner – soweit möglich – auch klare Vorgaben. Beispiel: Gibt es in der Baufamilie Allergiker? Dann übergeben Sie dem Architekten oder Bausachverständigen ein Attest eines Wohnmediziners und lassen im Bauvertrag festschreiben, vor welchen Allergien die Bewohner geschützt werden müssen und welche Inhaltsstoffe keinesfalls verbaut werden dürfen.
Regel 2
Nur wenn alle am Hausbau Beteiligten sich in allen Planungs- und Bauphasen an klar definierte Kriterien für die gesundheitliche Qualität halten, können die Eigentümer am Ende – im wahrsten Sinne des Wortes – unbelastet durchatmen. Bei der Auswahl von Fachplanern und Handwerkern kann es hilfreich sein, auf Zertifikate zu achten, die inzwischen von verschiedenen Institutionen vergeben werden. Allerdings sind nur sehr wenige Bauschaffende bereits zertifiziert. Ob sich Fachhandwerksbetriebe wirklich gut mit Baustoffen und Verarbeitungskriterien für gesundes Bauen auskennen, können daher eher Referenzen und ausführliche Gespräche klären. Auch sollten eventuelle Haftungsansprüche im Bauvertrag unmissverständlich geregelt werden.
Regel 3
Für die Öko-Zertifizierung von Baustoffen gibt es bisher keine einheitlichen Regelungen. Dementsprechend viele verschiedene Prüfzeichen gibt es, die nur schwer miteinander vergleichbar sind. So sagt z.B. das TÜV-ASG-Siegel „nur“ etwas über den Schadstoffgehalt der Materialien aus – für den Bauherrn jedoch das wichtigste Kriterium. Das ebenfalls vom TÜV vergebene Umweltsiegel UT 21 bekommen dagegen nur Baustoffe, die während ihres gesamten Lebenszyklus umweltschonend sind. Wer gesund bauen will, sollte mit einem erfahrenen Architekten Mindeststandards für schadstofffreie Materialien schriftlich vereinbaren.
Regel 4
Idealerweise sollte der Bauherr bei Abnahme des fertigen Eigenheims eine Liste aller tatsächlich verarbeiteten Inhaltsstoffe erhalten. Voraussetzung dafür ist eine Klausel im Bauvertrag, die alle am Bau Beteiligten zu einer solchen Dokumentation verpflichtet.
Regel 5
Rund 3,4 Milliarden Euro – mehr als 13 Prozent des gesamten Bauvolumens – werden nach Angaben der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) jedes Jahr nur für die Beseitigung von Fehlern am Bau aufgewendet. Sinnvoll kann daher eine baubegleitende Qualitätssicherung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen sein, dessen baubiologische Versiertheit man vorab klären sollte. Er kontrolliert und protokolliert den laufenden Baufortschritt und kann unter Umständen rechtzeitig korrigierend eingreifen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach variablen Stundensätzen. Sicher ist: Die Kosten für den externen Kontrolleur sind im Zweifelsfall geringer als für die Beseitigung von gesundheitsgefährdenden und bautechnischen Fehlern.