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Wenn Sie Ihr Haus dämmen, sorgt das nicht nur im Winter für ein angenehmes Wohnklima und warme Räume. Dämmung und Wärmeschutz werden auch im Sommer immer wichtiger. Denn bei sommerlicher Hitze behalten Bewohner eines gedämmten Gebäudes immer einen kühlen Kopf. Vor allem für Dachgeschosswohnungen bedeutet das ein großes Plus an Wohnkomfort. Wir zeigen Ihnen, welche Maßnahmen Sie neben der Hausdämmung ergreifen können, um sommerliche Aufheizung zu verhindern und wie es mit den gesetzlichen Anforderungen beim sommerlichen Wärmeschutz aussieht.
Wie kann ich mein Haus dämmen?
Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden sollten für eine geeignete Dämmung sorgen. Dabei empfiehlt sich, dass Sie die komplette Gebäudehülle dämmen. Zur Gebäudehülle gehören Dach oder Dachboden, die Außenfassade und die Kellerdecke. Beim Dach sind eine Aufsparrendämmung, Zwischensparrendämmung oder Untersparrendämmung – auch in Kombination – möglich. Die Fassade können Sie von innen oder außen und die Kellerdecke von unten oder oben dämmen. Egal, welche Art der Dämmung für Ihrer Immobilie in Frage kommt: Die Dämmung am und im Haus reduziert spürbar Heizkosten und schont gleichzeitig die Umwelt, da weniger klimaschädliches CO2 ausgestoßen wird.
Eine Dämmung sorgt dafür, dass der Wärmeschutz im Haus zu jeder Jahreszeit gewährleistet ist. So verliert das Haus im Winter weniger Wärme und im Sommer dringt die Hitze weniger leicht in die Innenräume ein.
Ist die Dämmung des Hauses Pflicht?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit Herbst 2020, wann ein Gebäude gedämmt werden muss. Sie gilt sowohl für zu errichtende Gebäude als auch für bestehende Gebäude und Anlagen.
Generell gilt: Wer ein älteres Haus besitzt, ist nicht per se dazu verpflichtet, dieses komplett energetisch zu sanieren. Denn ob Sie Ihr Haus dämmen müssen, ist abhängig davon, ob der Mindestwärmeschutz vom Dach oder der obersten Geschossdecke ausreicht oder ob die Heizungsrohre in unbeheizten Kellern gedämmt sind oder nicht.
Energetisch nachbessern müssen neue Besitzer die oberste Geschossdecke dann, wenn die Vorgaben des Gebäudes nicht dem GEG entsprechen und wenn Dach oder oberste Geschossdecke nicht schon den Mindestwärmeschutz in der DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden erfüllen. Denn der darin definierte Standard reicht bereits aus.
Bei anderen Außenbauteilen wird die nachträgliche Dämmung erst verpflichtend, wenn diese Außenbauteile erneuert oder geändert werden. Das heißt z.B., wenn Sie Ihre Fassade sanieren oder ausbessern, müssen Sie ebenfalls dämmen, wenn Sie bei den Arbeiten mehr als ein Zehntel der Fassade erneuern. Wer sein Haus dämmen möchte, um beispielsweise Heizkosten zu sparen, muss sich bei den Maßnahmen ebenso immer an die Vorgaben aus dem GEG halten.
Was bringt eine Wärmedämmung?
Eine Wärmedämmung schafft den Bewohnern eines Hauses nicht nur im Winter ein angenehmes Raumklima und schützt vor Kälte. Auch an heißen Tagen sorgt der Wärmeschutz dafür, dass Innenraumtemperaturen in nicht klimatisierten Wohnräumen und Büros komfortabel und erträglich bleiben. Die Summe aller Maßnahmen, um die Innentemperaturen in der warmen Jahreszeit zu begrenzen, bezeichnet man als sommerlichen Wärmeschutz.
Der sommerliche Wärmeschutz verhindert die Entstehung von hohen Temperaturen durch direkte Sonneneinstrahlung, die für Kreislaufbelastungen sorgen und die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können. Doch was verursacht die hohen Temperaturen im Haus? Hier gibt es mehrere Auslöser: Die Hitze kommt in erster Linie über ungünstig gelegene und große Fensterflächen und Dachschrägen in die Wohnung. Auch Klimaerwärmung und die Ausrichtung des Gebäudes spielen eine Rolle. Ist keine Dachdämmung vorhanden, kommt es rasch zum Hitzestau unter den Ziegeln und Dachsteinen.
Wie funktioniert Wärmeschutz?
Die Fassaden- und Dachdämmung ist wie ein Hindernis, welches das Eindringen von Hitze über das Dach und in darunterliegende Zimmer wirksam reduziert. Massive innenliegende Gebäudeteile wirken dabei als thermischer Puffer. Durch die Dämmung werden die hohen Außentemperaturen nicht direkt an die Innenräume weitergegeben. Steigende Temperaturen am Tag und kühle Nächte sind somit im Inneren weniger wahrnehmbar für die Bewohner. Dabei reduziert die Dämmung den Wärmeeintrag effektiv.
Kühle Raumtemperaturen im Sommer können Besitzer natürlich auch mit einer aktiven Kühlung erzielen. Doch dafür ist viel teure elektrische Energie nötig. Bauliche Veränderungen im Rahmen einer Dämmung sorgen zwar anfangs für mehr Kosten. Diese amortisieren sich aber rasch dank geringerer Unterhaltungskosten.
Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es in Bezug auf den sommerlichen Wärmeschutz?
So wie Bauherren Aspekte des winterlichen Wärmeschutzes gemäß GEG bei allen genehmigungspflichtigen Bauvorhaben einhalten müssen, ist auch der sommerliche Wärmeschutz eine bindende gesetzliche Vorgabe. Die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz gelten für den Neubau und dabei sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Bei Erweiterungen oder dem Ausbau von bestehenden Gebäuden sind die Anforderungen abhängig von der Gebäudegröße. Gebäudebesitzer müssen für den nötigen sommerlichen Wärmeschutz sorgen, wenn die angebaute Fläche mehr als 50 m² beträgt.
Das GEG, bzw. die DIN 4108-2, definiert die Mindestanforderungen in nicht klimatisierten Räumen und schreibt ein Konzept für einen wirksamen sommerlichen Wärmeschutz vor. Aufenthaltsräume sollten dabei möglichst ohne eine Anlagentechnik zur Kühlung auskommen. Der verbindliche Nachweis für den sommerlichen Wärmeschutz muss rechnerisch belegt werden. Der eingabeberechtigte Planverfasser ist verpflichtet, den Nachweis für den sommerlichen Wärmeschutz zu erbringen und muss ihn dem Bauherrn bei Bedarf vorlegen. Verantwortlich für die Planung ist beim Neubau in den meisten Fällen der Architekt oder der Haushersteller. Bei Sanierungsmaßnahmen übernimmt der ausführende Handwerker oft die Rolle des Planers.
Für den Nachweis können entweder Sonneneintragskennwerte oder Übergradtemperaturstunden berechnet werden. Erbracht werden muss der Nachweis für den Wärmeschutz bei einem Gebäude vor allem für Einzelräume oder zusammenhängende Raumgruppen. Wie hoch dieser Wert ist, kommt auch auf die Klimaregion an, in der sich das Gebäude befindet. In Deutschland gibt es die drei Sommer-Klimaregionen sommerkühl, gemäßigt und sommerheiß: Dabei gelten die Mittelgebirgsregionen als sommerkühl, während Berlin gemäßigt und das Rheintal in den Bereich sommerheiß fällt. In sommerheißen Regionen mutet der Gesetzgeber Gebäudenutzern höhere Temperaturen zu. Der Grund dafür ist, dass die Menschen dort an mehr Sommerhitze gewöhnt sind.
Welche baulichen Maßnahmen müssen Bauherren vornehmen?
Die Güte des sommerlichen Wärmeschutzes von Wohnräumen hängt von vielen Faktoren ab. Dazu gehören neben dem Außenklima v.a.:
- die Himmelsorientierung und Größe der Fenster
- die Art der Verglasung und der Verschattung
- die Möglichkeit einer erhöhten Nachtlüftung
- eine ausreichend dimensionierte Dämmung der Außenbauteile
- Vorhandensein massiver innenliegender Bauteile
Für den sommerlichen Wärmeschutz liegt der Grenz-Raumtemperaturwert in der Regel in einem Bereich von 25 bis 27 °C. Dieser Wert darf höchstens zu einer Aufenthaltszeit von 10 Prozent übertreten werden. Um die baulichen Maßnahmen zu definieren, bestimmt man zunächst den bestehenden Sonneneintragskennwert. Durch welche baulichen Maßnahmen der sommerliche Wärmeschutz erfüllt wird, kann von Bauvorhaben zu Bauvorhaben individuell gelöst werden. Wichtig ist, dass der zulässige Sonneneintragswert für alle betroffenen Räume des Hauses nachweislich unterschritten wird.
Das kann zum Beispiel erreicht werden, indem die Fläche an Fenstern begrenzt wird und der Gesamtenergiedurchlassgrad des Glases reduziert wird. Auch ein Sonnenschutz wirkt sich positiv auf den Sonneneintragskennwert und den zu erreichenden sommerlichen Wärmeschutz aus. Hierbei macht es einen Unterschied, ob sich der Sonnenschutz innen oder außen am Gebäude befindet. Die effizientere Variante ist der außenliegende Sonnenschutz. Dieser vermeidet im Sommer besser Übertemperaturen.
Wieviel Dämmung ist sinnvoll?
Die Frage nach dem Wieviel richtet sich beim sommerlichen Wärmeschutz nach den baulichen Voraussetzungen sowie nach klimatischen und persönlichen Aspekten. Entscheidend ist dabei, wie oft in den Räumen gelüftet wird, wie viele Personen sich im Haus aufhalten und wie viele technische Geräte verwendet werden. Auch die internen (Wärme-)Lasten sowie die Beleuchtung spielen eine Rolle. All diese Aspekte beziehen Planer und Architekten in ihre Kalkulationen mit ein und stellen so fest, wie und wo sie das Haus dämmen müssen. Wichtig für den sommerlichen Wärmeschutz ist vor allem, dass Sie Dach und Außenwände beim Haus dämmen.
Dachdämmung
Hier eignet sich zum Beispiel Mineralwolle (Glaswolle oder Steinwolle), denn sie schafft als wirksamer Hitzeschutz sofort Abhilfe. Die Dämmung können Sie von innen und von außen anbringen. Zum Beispiel mittels Aufsparrendämmung, wenn die Dachetage schon als Wohnraum genutzt wird, oder wenn das Dach neu eingedeckt werden muss. Die Mineralwolldämmplatten werden dann außen auf den Sparren montiert.
Eine Wärmedämmung auf den Sparren ist die ideale Variante. Die Dämmung hüllt die Tragkonstruktion lückenlos ein. Nebenbei vermeidet sie Wärmebrücken. Im Sommer hat die Aufsparrendämmung einen weiteren Vorteil: Das Tragwerk liegt auf der Innenseite und wirkt als Wärmepuffer.
Beim Dachausbau empfiehlt sich eine Zwischensparrendämmung. Hier werden die Dämmplatten von innen angebracht. Wenn nötig, können die für die Dämmung vorgeschriebenen Werte durch eine Sparrenaufdopplung oder eine nachträgliche Untersparrendämmung erzielt werden. Hier ist die Sparrenhöhe entscheidend.
Eine lückenlose Untersparrendämmung aus Mineralwolle minimiert Wärmebrücken im Bereich der Dachsparren.
Bei einer Aufsparrendämmung bringt ein Fachmann Mineralwolle wie Steinwolle oder Glaswolle auf dem Dach an.
Fassadendämmung
Eine spätere Fassadendämmung mit Mineralwolle eignet sich generell für jedes Gebäude. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten mit Dämmmaterial aus Mineralwolle: Zum Beispiel kann ein Wärmedämmverbundsystem die Wärme davon abhalten, einzuströmen. Dies gelingt auch mit einer zweischaligen Wand mit Kerndämmung aus Mineralwolle. Wer sich für eine vorgehängte hinterlüftete Fassade entscheidet, profitiert zudem von der Verschattung.
Wann ist der beste Zeitpunkt zur Hausdämmung?
Wenn Sie über Wärmeschutz nachdenken und Ihr Haus dämmen wollen, sollten Sie dies lieber früher als später tun. Denn im gedämmten Haus sparen Sie sofort Heizkosten und schaffen ein behagliches Wohnklima. Wenn Sie Ihr Dach ohnehin schon energetisch sanieren, sollten Sie also darüber nachdenken, die Fassade gleich mitzudämmen. Dies ist sinnvoll, da vor allem Gerüst und Handwerker Kosten verursachen und Sie in diesem Fall alles auf einmal erledigen können. Es gilt also, Synergien zu nutzen und doppelte Kosten durch einen erneuten Gerüstaufbau zu vermeiden.
Für den Fall, dass Sie ein älteres Haus erworben oder geerbt haben, müssen Sie zeitnah für eine Dämmung sorgen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Mindestwärmeschutz nicht eingehalten ist. Beim Neubau gehört die Dämmung mittlerweile dazu und ist gesetzlich festgeschrieben.
Handeln Sie dennoch nicht überstürzt. Wenn Sie Ihr Haus dämmen wollen, benötigen diese Maßnahmen eine sorgfältige Planung. Im Gebäudeinneren können Sie die Dämmung das ganze Jahr über anbringen. Die Außendämmung sollten Sie auf das Frühjahr oder den Sommer legen. Wer noch im Herbst sein Haus dämmen möchte, sollte bedenken, dass viele Materialien nur bis maximal 5 °C Außentemperatur optimal verarbeitet werden können.
Was kostet es, ein Haus zu dämmen?
Wenn es um die Kosten geht, die für die Dämmung des Hauses anfallen, spielen die baulichen Gegebenheiten eine große Rolle. Dazu zählt auch die Flächengröße, denn die Preise werden in der Regel nach Quadratmetern kalkuliert. Wie teuer die Arbeiten letztendlich werden, kommt aber auch auf den ausführenden Betrieb und die individuelle Berechnung an. Je nach Dämmmethode können Sie mit einem Quadratmeterpreis in der folgenden Spanne rechnen:
Fassadendämmung: 90 Euro pro m2 bis 300 Euro pro m2
Geschossdeckendämmung: 15 Euro m2 bis 70 Euro pro m2
Auch wenn die Kosten auf den ersten Blick hoch erscheinen, so sollten Hausbesitzer bedenken, dass sich die Ausgaben schon nach kurzer Zeit amortisieren. Denn ist die Dämmung eingebaut, sparen Sie sofort Heizkosten – und zwar jahrzehntelang. Zudem sind in der Kalkulation auch die anfallenden Kosten für ohnehin nötige Sanierungsarbeiten enthalten. Deshalb ist Dämmen am wirtschaftlichsten, wenn dies gleichzeitig zur ohnehin anstehenden Sanierung des Bauteiles erfolgt.
Auch im Vergleich zur Gebäudekühlung verursacht die Dämmung langfristig weit weniger Kosten. Hier kommt besonders zum Tragen, dass der für die Kühlung notwendige Strom die teuerste Energieform darstellt. Und nicht nur das: Die Luftqualität leidet und es fehlt den Räumen an Behaglichkeit.
Gibt es finanzielle Förderungen, um das Haus zu dämmen?
Ja, Hauseigentümer können finanzielle Förderungen erhalten, wenn sie ihr Haus dämmen wollen. Die Fördermöglichkeiten für die energetische Gebäudesanierung wurden kürzlich angepasst. Seit Januar 2020 dürfen sich Hauseigentümer über verbesserte Konditionen freuen. Der Staat gewährt Besitzern von Eigenheimen nun maximal 40.000 Euro an Steuereinsparungen oder bis 48.000 Euro an staatlichen Förderungen.
Gefördert und steuerlich absetzbar sind:
- Wanddämmung
- Dämmung von Dach und Geschossdecke
- Austausch von Fenstern und Türen
- Einbau oder Optimierung von Lüftungsanlagen
- Einbau oder Optimierung von Heizungen
- Einbau eines Gebäudeenergiemonitorings
Wer sich für eine dieser Maßnahmen entscheidet, spart in drei Jahren 20 Prozent der Kosten für die Sanierung. Das bedeutet, dass Sie bis zu 40.000 Euro von der Steuer absetzen können. Lesen Sie HIER, welche Voraussetzungen dafür gelten.
Was muss ich bei der Dämmung im Hinblick auf den Brandschutz beachten?
Wohnbrände sind leider keine Seltenheit. Oft entstehen sie nicht nur durch Unachtsamkeit, sondern auch durch Kurzschlüsse oder Blitzeinschläge. Bei der Planung des Gebäudes sollten Sie die verwendeten Baustoffe auf ihre Brennbarkeit überprüfen. Die Baustoffklasse sagt dabei aus, wie sich ein Baustoff im Brandfall verhält. Bei der Entscheidung für einen Dämmstoff sollten Sie entsprechend darauf achten, dass dieser die Baustoffklasse A1 aufweist. Das bedeutet, dass es sich um ein nichtbrennbares Material handelt.
Glaswolle und Steinwolle beispielsweise wirken sich positiv auf den vorbeugenden Brandschutz und somit auf die Ausgangslage im Brandfall aus. Die zur Mineralwolle gehörenden Dämmstoffe sind nichtbrennbar. Sie verlangsamen in der Folge auch die Ausbreitung eines möglichen Brandes.
Fazit
Das Gebäudeenergiegesetz regelt den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes als festen Bestandteil des Nachweisverfahrens. Hier sind Mindestanforderungen für Neubauten und Erweiterungen über 50 m2 definiert. Den sommerlichen Wärmeschutz begünstigen verschiedene Maßnahmen, darunter von außen an den Fenstern angebrachte Verschattungsmaßnahmen und eine Dämmung Ihres Eigenheims, vor allem an Dach und Fassade.
Wenn Sie Ihr Haus dämmen, bringt dies erhebliche Vorteile für den sommerlichen und den winterlichen Wärmeschutz. Denn im Winter mindert die Dämmung Energieverluste und hilft dabei, möglichst viel Wärme im Haus zu halten, um diese nicht teuer neu produzieren zu müssen. Und im Sommer schützt sie vor aufgeheizten Räumen und sorgt insgesamt für angenehme und gesundheitlich unbedenkliche Temperaturen. Als Dämmmaterial eignen sich zum Beispiel Steinwolle und Glaswolle. Diese gehören zu den Mineralwolle-Dämmstoffen.