Schenken statt vererben

Die Hälfte der über 60-jährigen Deutschen lebt heute im Eigenheim, von den über 80-jährigen noch mehr als 40 Prozent. Doch die Immobilie bindet oft Kapital, das Ruheständler für ihren Lebensunterhalt benötigten. Vielen stellt sich die Frage, ob sie ihre Reise-, Freizeit- und Komfortbedürfnisse einschränken sollen oder besser ihr Domizil verkaufen und vom Erlös trefflich leben.

Finanziellen Spielraum schaffen
Gegen einen Verkauf spricht für viele Ältere, dass sie möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung wohnen und das Haus später an die Kinder vererben wollen. "Es gibt aber Alternativen", erläutert Isabell Gusinde von der BHW Bausparkasse. "Ältere können zum Beispiel mehr finanziellen Spielraum durch die Schenkung der Immobilie an die Angehörigen gewinnen." Der Schenker überträgt das Haus an die Erben und lässt sich ein Wohnrecht auf Lebenszeit oder eine regelmäßige Leibrente einräumen.

"Der Schenker spart Kosten für die Instandhaltung und für eine etwaige Modernisierung", so die BHW-Expertin. Für die kommt der neue Eigentümer auf. Je nach Größe der Immobilie könnte der Schenker den Begünstigten auch einen Teil der Immobilie überlassen und eine separate Wohnung im Haus beziehen – das senkt wiederum die Wohnkosten.

Wohnrecht statt Verkauf
Ein Wohnrecht sollte unbedingt ins Grundbuch eingetragen werden. Der Notar Lutz Wesch: "So sichert sich der Schenker ab, falls den Neueigentümern später eine Zwangsversteigerung droht, die Kinder unverhofft einen Verkauf planen oder Streitfälle in der Familie auftreten." Statt eines Wohnrechts können Eltern und Kinder auch einen Nießbrauch vereinbaren. "Beim Nießbrauch fallen etwaige Mietzahlungen für die Vermietung der Immobilie an die Eltern", sagt Wesch. Die könnten davon beispielsweise ein Apartment auf Mallorca finanzieren.

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