Am 15. Juni machte der Bundesrat den Weg frei für ein neues Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz). Das KWK-Gesetz gilt als Weichenstellung zum beschleunigten Ausbau dieser effizienten Technologie, bei der gleichzeitig Strom und Wärme produziert werden.
Denn das vorrangige Ziel der Bundespolitik ist es, den KWK-Anteil an der Stromproduktion auf 25 Prozent bis zum Jahr 2020 zu erhöhen. Die jährliche Förderhöhe beträgt weiterhin 750 Millionen Euro.
Zu den wesentlichen Änderungen, die interessierte Eigenheimbesitzer betreffen, gehören:
- Anhebung der Fördersätze um 0,3 Cent/kWh. Das heißt, dass der sogenannte KWK-Zuschlag künftig 5,41 Cent/kWh betragen wird
- Möglichkeit der pauschalisierten Zuschlagzahlung für Mikro-KWK-Anlagen (< 2 kWel)
- Verringerung des administrativen Aufwands für Mikro-KWK-Anlagen (< 2 kWel)
- Erleichterung der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen
Das neue KWK-Gesetz 2012 wird voraussichtlich im August in Kraft treten.
Eine Broschüre mit den wesentlichen Neuerungen des KWK-Gesetzes 2012 gibt es als PDF-Download unter www.asue.de.