Der Bau eines neuen Hauses bietet die ideale Gelegenheit, einen Kaminofen gleich von Anfang an zu integrieren. In der Rohbauzeit ist es viel einfacher, die Statik, die Schornsteinführung und die Abgasleitung zu berücksichtigen, als dies nachträglich zu tun. In den folgenden Abschnitten werden die geltenden Vorschriften, die notwendigen Abstimmungen der Bauteile und die wichtige Rolle des Bezirksschornsteinfegers im Planungsvorgang zusammengefasst.
Baurechtliche Vorgaben und Normen
Für Feuerstätten in Wohngebäuden gelten in Deutschland die Vorschriften der Musterfeuerungsverordnung (MFeuV), die in den Ländern in Landesrecht überführt wird. Sie regelt die erforderlichen Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen und stellt Anforderungen an Aufstellräume und die Verbrennungsluftversorgung. Außerdem ist die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) zu beachten, die seit 2015 in Stufe 2 für Staub (0,04 g/m³) und Kohlenmonoxid (1,25 g/m³) strengere Grenzwerte festlegt. Neue Kaminöfen weisen die Einhaltung durch Prüfstandsmessung nach DIN EN 13240 nach.
Bei der Wahl der Abgasleitung ist die DIN EN 1856-2 maßgeblich, die Anforderungen an Verbindungsstücke aus Metall definiert. Sie beschreibt Werkstoff, Wandstärke, Temperaturklasse und Korrosionswiderstand. Ein passendes Bauteil, konkret ein Ofenrohr, verbindet den Ofenstutzen mit dem Schornstein und muss auf die Betriebstemperatur des Ofens abgestimmt sein. Details zur Verordnung veröffentlicht das Umweltbundesamt.
Auswahl des passenden Verbindungsstücks
Die Dimensionierung richtet sich nach dem Abgasstutzen der Feuerstätte, üblich sind 120, 130, 150 oder 180 Millimeter. Der Durchmesser darf im Verlauf nicht reduziert werden, weil sonst der Zug leidet und Rauchgase austreten können. Als Materialien kommen kaltgewalzter Stahl mit Senotherm-Beschichtung, emaillierter Stahl und Edelstahl in Betracht. Die Wandstärke liegt bei geprüften Bauteilen zwischen 0,6 und 2,0 Millimetern, je nach Temperaturbelastung.
Bei raumluftunabhängigen Öfen, die für Niedrigenergie- und Passivhäuser relevant sind, ist zusätzlich eine DIBt-Zulassung erforderlich. Diese kennzeichnet Geräte, deren Verbrennungsluft direkt von außen zugeführt wird, sodass keine Wechselwirkung mit der Wohnraumlüftung entsteht. Das Verbindungsstück muss in solchen Fällen dicht und druckfest ausgeführt sein. Fachbetriebe empfehlen, Revisionsöffnungen einzuplanen, um Ablagerungen bei der jährlichen Reinigung entfernen zu können.
Positionierung im Grundriss und Zusammenspiel mit der Lüftung
Die Heizwirkung eines Kaminofens erfolgt zu großen Teilen über Strahlungswärme. Er kann in offenen Grundrissen mit Wohn-Ess-Bereich gut zentral gestellt werden und somit mehrere Zonen erwärmen. Der Schornstein sollte möglichst innenliegend geführt werden, da dies den Zug verbessert und Kondensat vermindert. Die wirksame Höhe zwischen Feuerraum und Schornsteinmündung beträgt normalerweise mindestens vier Meter; für den genauen Nachweis wird die Berechnung nach DIN EN 13384-1 herangezogen.
Bei Häusern mit kontrollierter Wohnraumlüftung ist die Kombination genehmigungspflichtig. Die Anlage darf im Betrieb keinen Unterdruck erzeugen, der Abgase aus der Feuerstätte in den Wohnraum zieht. Zwei Lösungen sind etabliert: raumluftunabhängige Öfen mit externer Zuluft oder Sicherheitseinrichtungen wie Differenzdruckwächter, die die Lüftung bei Unterdruck abschalten. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima weist in seinen Merkblättern auf die Anforderungen hin.
Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfeger
Vor der Inbetriebnahme prüft der zuständige Bezirksschornsteinfeger die Feuerstätte und stellt die Bescheinigung nach Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) aus. Diese Prüfung umfasst den Nachweis ausreichender Verbrennungsluft, die Kontrolle der Abgasanlage, die Messung des Abgasverlustes und die Sichtprüfung aller Verbindungsstücke. Wer den Schornsteinfeger bereits in der Planungsphase einbindet, spart Nacharbeiten. Eine Liste der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger führt der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.
Kosten, Förderung und nächste Schritte
Mit Kosten zwischen 2.000 und 5.000 Euro müssen Sie für den Neubau eines Schornsteins rechnen, je nach Höhe, Baustoff und Aufwand für die Dachdurchführung. Die Preise für den Ofen selbst schwanken zwischen 1.500 und 6.000 Euro, für hochwertige Speicheröfen mehr. Eine unmittelbare Förderung für einzelne Kaminöfen gibt es z. Z. noch nicht, wohl aber für wasserführende Modelle in Verbindung mit einer Solarthermieanlage über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Informationen hierüber gibt es beim BAFA.
Wer diese Punkte rechtzeitig mit Architekt, Heizungsbauer und Schornsteinfeger abstimmt, erspart sich spätere Umbauten und erhält eine Feuerstätte, die sicher funktioniert und die geforderten Emissionswerte einhält. Empfehlenswert ist eine schriftlich fixierte Aufgabenverteilung, in der für Bauteil, Montage und Abnahme die Verantwortung geregelt wird.



