Bei der Wahl des Baugrundstückes ist seine Lage von wesentlicher Bedeutung. Gibt es Geruchs- oder Lärmbelästigung durch Gewerbebetriebe oder Verkehrswege in der Nähe? Wie weit ist es zur nächsten Einkaufmöglichkeit, zum Arzt, zur Schule, zum Kindergarten, zur nächsten Bushaltestelle?
Bei der Entscheidung zum Grundstück für die künftigen eigenen vier Wände seien diese Fragen von großer Bedeutung, rät Prof. Dr.-Ing. Horst Borgmann, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur und Servicepartner des Bauherren-Schutzbund e.V. Sinnvoll sei, das Grundstück zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedlichen Tagen zu besichtigen. Meist sei die Umgebung am Wochenende ruhiger.
Im Zusammenhang mit der Beschaffenheit des Grundstücks verweist der Grundstücksexperte auf einige wichtige Fragen, die es zu klären gelte. „Welche Himmelsrichtung ist bestimmend? Handelt es sich um ein Hanggrundstück? Hanggrundstücke können höhere Baukosten verursachen“, berichtet Prof. Borgmann.
Weiterhin müsse beachtet werden, dass das Niederschlagswasser auf kein Nachbargrundstück geleitet werden darf. Zu klären sei auch, ob das Grundstück eben ist oder Planierungsarbeiten vor der Bebauung erforderlich sind. Nicht weniger wichtig sei, ob aufgrund einer früheren Nutzung Altlastenverdacht bestehe. „Eine Beseitigung von Altlasten ist in der Regel umfangreich und teuer.
Falls Gesundheitsgefährdung besteht, sollte vom Grundstückskauf abgesehen werden“, warnt der BSB-Servicepartner. Die Tragfähigkeit des Bodens sowie die Grund- und Schichtenwassersituation sei für die Gründung des Hauses von wesentlicher Bedeutung.
Prof. Borgmann rät Kaufinteressenten, Einsicht in das Umweltkataster bei der zuständigen Behörde zu nehmen und die Baugrundkarte einzusehen. Wenn eine Baugrundkarte nicht geführt wird, reiche eine geologische Karte für eine erste Beurteilung häufig aus. Der höchste Wasserstand könne bei der zuständigen Behörde erfragt werden. „Ohne Baugrundgutachten baut man nicht!“, so der abschließende Expertentipp.
Informationen zum Grundstückserwerb bietet auch der BSB-Ratgeber aktuell „Prüfsteine zum Grundstückskaufvertrag“ auf der Internetseite des Vereins.