Seit dem 1.1.2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses Gesetz hat das Ziel, die Treibhausgasemissionen von Gebäuden zu reduzieren. Es macht Vorschriften für den Energiestandard von Neubauten, trifft aber auch Regelungen zur Verbesserung des energetischen Standards von Bestandsgebäuden. Das heißt, dass man als Käufer*in oder Erb*in eines Altbaus oder als Hausbesitzer*in verpflichtet ist, die Energieeffizienz des eigenen Hauses kritisch zu prüfen und unter Umständen anzupassen. Alle notwendigen Maßnahmen und gesetzlichen Regelungen sowie vorhandene Förderprogramme zum energetisch Sanieren findet ihr in diesem Ratgeber.
1. Was fällt unter energetische Sanierung?
Eine energetische Sanierung umfasst bauliche Änderungen zur Senkung des Energieverbrauchs eines Bestandsgebäudes. Dazu können die nachfolgenden Einzelmaßnahmen gehören. Wenn man sie miteinander kombiniert, kann ein altes Haus auf einen modernen Energiestandard gebracht werden.
Zu den Maßnahmen zur energetischen Sanierung gehören:
- Dämmung von Kellerdecke, Außenwänden bzw. Fassade, oberster Geschossdecke bzw. Dach
- Austausch von Fenstern: statt 1-fach- und 2-fach-verglasten Fenstern können z.B. solche mit 3-facher Verglasung zum Einsatz kommen.
- Austausch von Außentüren gegen solche mit besseren Dämmwerten
- Automatischer Sonnenschutz an Fenstern
- Modernisierung der Heizungsanlage, z.B. Tausch einer mit fossilen Energieträgern wie Öl oder Gas betriebenen Heizung gegen eine Wärmepumpe
- Nutzung erneuerbarer Energien, z.B. der Installation von Solarthermie und/oder Photovoltaik
- Installation von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Isolierung von Warmwasserleitungen, um den Verlust der Wärme auf dem Transportweg zwischen Heizung und Zapfstelle zu verringern
2. Bin ich verpflichtet, mein Haus energetisch zu sanieren?
Mit dem Klimapaket „Fit for 55“ will die EU die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Umgesetzt werden sollen diese Ziele in Deutschland mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es verpflichtet alle Eigentümer*innen von Bestandsimmobilien ihre Gebäude energetisch zu optimieren und schreibt vor, die Nutzung fossiler Brennstoffe schrittweise abzuschaffen.
Das bedeutet in der Praxis, dass sobald umfangreichere Baumaßnahmen am Gebäude durchgeführt werden - bei denen mehr als 10 Prozent eines Bauteils (wie der Fassade, Geschossdecke oder des Daches) erneuert werden - auch energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Das steht im § 48 des GEG.
Beim Einbau von neuen Heizungen in bestehende Gebäuden darfst du weiterhin fossile Energien wie Öl oder Gas nutzen. Doch nur zu einem geringen Anteil: Bei einem Heizungstausch muss deine neue Heizung schon jetzt die 65-Prozent-Erneuerbare-Energie-Vorgabe erfüllen. Allerdings maximal bis zum Jahr 2045. Ab dann müssen alle neuen Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies gilt bereits seit 1. Januar 2024 für jede neu eingebaute Heizungsanlage in den meisten Bestandsgebäuden und im Neubau.
Ausnahmen gibt es dort, wo die kommunale Wärmeplanung noch nicht abgeschlossen ist. Städte und Kommunen sind verpflichtet, je nach Größe, bis spätestens zum 30. Juni 2028 ihre regionale Wärmeplanung abzuschließen. Diese Planung legt fest, in welchen Bereichen des Stadt- oder Gemeindegebietes eine Fern- oder Nahwärmeversorgung eingerichtet wird und in welchen Nachbarschaften sich Hausbesitzer perspektivisch individuell um eine GEG-taugliche neue Heizungslösung kümmern müssen.
Solange eine alte, fossil betriebene Heizung allerdings funktioniert oder noch repariert werden kann, ist man nicht zum Tausch verpflichtet. Bei über 30 Jahre alten Öl- oder Gasheizungen ist ein Austausch vorgeschrieben, wenn es zu einem Eigentümerwechsel kommt.
Verpflichtend ist außerdem die Dämmung der obersten Geschossdecke. Hier ist die Einbringung einer entsprechenden Isolierung bis auf wenige Ausnahmen vorgeschrieben. Die Anforderungen für die Dämmung der oberen Geschossdecke sowie die Ausnahmen sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt.
3. Energetisch Sanieren: darum lohnt es sich
Die energetische Sanierung eines Altbaus bringt allen Bewohner*innen handfeste Vorteile. Dazu gehören:
- Deutliche Kosteneinsparungen: Reduzierte Heizkosten durch einen geringeren Energieverbrauch. Außerdem fällt bei Heizungen mit regenerativen Energieträgern keine CO2-Abgabe an, die für fossile Energien wie Öl und Gas jedes Jahr teurer werden.
- Eine Wertsteigerung der Immobilie: Energieeffiziente Gebäude sind bei Käufer*innen und Mieter*innen begehrter und können teurer verkauft bzw. vermietet werden.
- Komfortverbesserung: Besseres Raumklima durch gleichmäßigere Wärmeverteilung und weniger Zugluft.
- Umweltschutz: Verminderung des CO2-Ausstoßes und Schonung von natürlichen Ressourcen.
4. Fördermöglichkeiten 2025 im Überblick
Energiesparende Maßnahmen kosten Geld. Um die Investitionskosten für Hausbesitzer*innen zu reduzieren, gibt es Fördergelder. Diese können beachtlich sein und eine energetische Sanierung finanziell für mehr Menschen leistbar machen.
Bei den staatlichen Förderprogrammen unterscheidet man zwischen der Förderung von Einzelmaßnahmen, der sogenannten Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), und der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG), bei der die Komplettsanierung eines Wohngebäudes auf einem bestimmten Effizienzhaus-Standard gefördert wird.
Je nachdem, welche Art von Sanierungsvorhaben man anstrebt und welchen Umfang dieses hat, lohnt sich die eine oder die andere Art der Förderung. Kombiniert werden können beide nicht.
- Die BEG WG wird über die KfW beantragt und beinhaltet zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen für energieeffiziente Komplettsanierungen.
- Beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erhält man die Förderungen, die unter das BEG EM fallen, wie z.B. den Fenstertausch, den Einbau von Lüftungsanlagen oder bestimmte Dämmmaßnahmen, und gewährt hierfür direkte Investitionskostenzuschüsse.
- Ausnahme: die Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss Nr.458), bei der bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung bezuschusst werden. Diese muss ebenfalls bei der KfW beantragt werden.
- Damit die energetische Sanierung fachgerecht ausgeführt wird und ihren Zweck erfüllt, ist die Einbindung unabhängiger Expert*innen / Sachverständigen bei der Förderung Pflicht. Für Baubegleitung und Fachplanung gibt es von KfW und BAFA einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent.
- Förderprogramme einzelner Bundesländer und Kommunen: Neben der Förderung auf Bundesebene gibt es in einzelnen Bundesländern auch lokale Förderprogramme. Es lohnt, sich genau zu erkundigen.
BEG EM - Übersicht energetisch Sanieren mithilfe von Einzelmaßnahmen
Folgende Förderungen kannst du für den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Tausch des Wärmeerzeugers beantragen:
- 1. 30% Basisförderung für Umstieg auf ein Heizsystem, das mit erneuerbaren Energien betrieben wird, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe
- 2. 20% Klimageschwindigkeitsbonus (mit 20% bis Ende des Jahres 2028, im Anschluss alle zwei Jahre 3% weniger, Ende 1.1.2037)
- 3. 30% Einkommensbonus für selbst nutzende Eigentümer*innen mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen
- 4. Wärmepumpen erhalten einen Effizienz-Bonus von 5 Prozent, wenn diese als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen
- 5. Darüber hinaus können alle Antragstellergruppen für besonders effiziente Biomasseheizungen einen pauschalen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro erhalten
Die einzelnen Förderbausteine kannst du miteinander kombinieren. Pro Heizungstausch beträgt der Zuschuss aber maximal 70 Prozent der Förderfähigen Kosten.
Bei Anlagentechnik, Heizungsoptimierung und Gebäudehülle liegt der Investitionszuschuss durch die BAFA bei bis zu 20%. Dieser beinhaltet 15% Basisförderung zuzüglich 5% iSFP-Bonus – sofern ein im Rahmen einer geförderten Energieberatung erstellter Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Letzteres gilt nicht für die Kühlung.
BEG EM: Welche Beträge stehen mir zu?
- Die förderfähigen Kosten für Wohngebäude sind gedeckelt. Für die erste Wohneinheit beträgt die Obergrenze 30.000 Euro, für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 Euro. Liegt ein iSFP vor, steigt die Summe der Förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit auf 60.000 Euro.
- Bauherren von Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten für Planung und Baubegleitung eine Förderung von 50 Prozent der anrechenbaren Kosten von maximal 5.000 Euro pro Kalenderjahr. Das heißt sie erhalten pro Jahr maximal 2.500 Euro Förderung für Beratung und Baubegleitung.
- Neben der bewilligten Förderung ist die Beantragung eines weiteren KfW-Kredits von maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit möglich. Haushalte mit einem jährlichen Bruttoeinkommen unter 90.000 Euro können für die Dauer der ersten Zinsbindung eine staatliche Zinsverbilligung erhalten.
Übrigens: schon nach Ablauf von 5 Jahren ab Stellung des Bauantrags kannst du die BEG-EM-Förderung für dein Haus beantragen. Das heißt: alle Besitzer*innen von rund fünf Jahre alten Häusern können bereits die Förderung fürs energetisch Sanieren erhalten.
Passende Förderung finden:
Angesichts der komplexen Förderlandschaft, ist es ratsam, dass du dich im Rahmen einer Energieberatung von einem Energieberater oder einem Fachbetrieb beraten lässt. Diese bieten eine neutrale und umfassende Beratung und können dir helfen, die für dein Projekt passenden Förderprogramme zu finden und begleiten außerdem den Antragsprozess. Wenn du dir im Rahmen der Energieberatung einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lässt, kannst du von besseren Förderkonditionen profitieren.
Dienstleister für energetische Sanierungen bieten zudem einen Rundum-Service, bei dem du neben Energieberatung und Förderservice auch Handwerker Angebote erhältst.
Zudem können sich die Förderbedingungen fürs energetisch Sanieren ändern. Ein kompetenter Energieberater wird dich jederzeit über die aktuell gültigen Förderrichtlinie informieren.
5. Gesetzliche Vorgaben und Fristen
Die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen rund ums energetisch Sanieren sind komplex und unterliegen stetigen Änderungen und Anpassungen. Ob du als Eigentümer*in von der Sanierungspflicht betroffen bist und welche Förderung für dich infrage kommt, hängt dabei in der Regel von folgenden Faktoren ab:
- Art der Immobilie
- Baujahr der Immobilie, Besitzverhältnisse (GEG-Sanierungspflicht gilt z.B. nicht, wenn ein Haus vom Eigentümer vor dem 1.02.2002 selbst bewohnt wurde)
- Art der Sanierungsmaßnahme und Dimensionierung (Erfüllung der GEG-Vorgaben sind Pflicht, wenn im Zuge einer Baumaßnahme über 10% eines Bauteils verändert werden)
- Einkommensverhältnisse
Was den allgemeinen zeitlichen Rahmen angeht, so existieren beim energetisch Sanieren folgende Pflichten und Fristen (Stand: Oktober 2024):
Antragsfristen: Für Förderprogramme gibt es feste Antragsfristen. Beachte unbedingt, dass eine Förderung nur dann möglich ist, wenn die Förderanträge zum energetisch Sanieren vor Baubeginn bzw. vor der Vergabe von Aufträgen gestellt wurden.
Ausführungsfristen: Die Sanierungsmaßnahmen müssen innerhalb einer bestimmten Zeit nach Bewilligung einer Förderung abgeschlossen werden. Beispiel: Wurde dein Zuschuss gemäß der neuen BEG genehmigt, dauert der Bewilligungszeitraum ab dann 36 Monate an. So lange hast du dann Zeit, die Maßnahmen durchzuführen. Damit du die Förderung bekommst, müssen die Unterlagen spätestens ein halbes Jahr nach Rechnungsdatum bei der KfW vorliegen. Die Frist ist nicht verlängerbar.
Nachweispflichten: Nach Abschluss der energetischen Sanierung musst du einen Nachweis über die Durchführung der Maßnahmen erbringen. Beispiel BEG EM: Um Rückzahlungen der Förderung zu vermeiden, ist eine mindestens 10-jährige zweckentsprechende Nutzung der geförderten Maßnahmen an Wohngebäuden erforderlich. Für mögliche Prüfungen solltest du alle Unterlagen stets bereithalten.
Um einen umfassenden Überblick zu erhalten, solltest du einen Energieberater oder eine spezielle Beratungsfirma kontaktieren. Wenn du eine umfassende Sanierung planst, ist eine Energieberatung aber ohnehin Pflicht.
6. Ablauf und Planung im Vorfeld zum energetisch Sanieren
Damit eine energetische Sanierung von Erfolg gekrönt ist, setzt zunächst eine gründliche Diagnose voraus. Hierzu vereinbarst du als Eigentümer*in einen Termin mit einem Energieberater. Wenn du es einfacher haben möchtest, kannst du dich direkt an eine Beratungsfirma wenden, die einen entsprechenden Rundumservice bietet und den Energieberater entsendet.
Bei einer Vor-Ort-Begehung identifiziert der Energieberater die energetischen Schwachstellen und nimmt alle Daten des Hauses, wie Zustand des Daches, der Fassade, der Fenster, Geschossdecken und Heizung auf. Anschließend wird der individuelle Sanierungsfahrplan (ISFP) entwickelt. Dieser zeigt dir, wie viel Energie du durch gezielte Maßnahmen einsparen kannst. Anhand dessen kannst du die besten Maßnahmen für das Haus identifizieren.
Wenn du den Service einer Beratungsfirma in Anspruch nimmst, schreibt diese dann anschließend das Bauvorhaben bei ihren Handwerkspartnern aus. Sie kann dich außerdem dabei beraten, bestehende Angebote durchzuschauen, um das Günstigste zu finden. Im letzten Schritt wird die Förderung beantragt und du erhältst den Förderbetrag anschließend ausgezahlt.
7. Gebäude seriell statt konventionell sanieren
Zur Erreichung der Klimaziele müssen auch ältere Mehrfamilienhäuser energetisch saniert werden. Eine Möglichkeit ist die serielle Sanierung. Gemäß KfW-Definition versteht man unter seriellen Sanierungen energetische Gebäudesanierungen, die mittels modular vorgefertigter Elemente, wie Fassaden – aber auch Teilen der Anlagentechnik – Gebäude seriell statt konventionell sanieren.
Für Gebäude mit hohem Energieverbrauch eignet sich die serielle Sanierung besonders gut. In Deutschland gibt es rund drei Millionen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die dabei infrage kommen. Nicht nur Mehrfamilienhäuser, sondern auch Einfamilienhäuser eignen sich für serielle Sanierungen. Die Idee der seriellen Sanierung stammt aus den Niederlanden, wo sie 2010 im Rahmen des Programms „Energiesprong“ initiiert wurde. Bis heute wurden in unserem Nachbarland so über 5.000 Wohnhäuser erfolgreich seriell saniert.
Fazit: Energetisch sanieren - lohnt es sich wirklich?
In die Jahre gekommene Gebäude bieten in der Regel viele Möglichkeiten, die Energieeffizienz zu erhöhen und die Energiebilanz durch energetische Sanierungsmaßnahmen zu verbessern. Ziel dabei ist es, Wärmeverluste zu reduzieren.
Zudem stellt eine energetische Sanierung auch eine lohnende Investition in die Zukunft dar. Sie schont die Umwelt, spart Kosten und steigert den Wert der Immobilie. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten unterstützen Hausbesitzer*innen bei der Umsetzung. Eine individuelle Beratung ist empfehlenswert, um die optimale Lösung für das eigene Gebäude zu finden.