Bauen ist eine komplexe Angelegenheit – hier kann Vieles falsch laufen. Muss es aber nicht. Mit einigen Maßnahmen vermeiden Sie vor allem Baumängel ganz leicht. So verhindern Sie, dass der Traum vom Eigenheim nicht in Gefahr gerät. Wenn Sie sich frühzeitig kümmern und Verarbeitungsfehler während der Bauphase erkennen und beheben, ziehen Sie beruhigt ein. Mit Bauschäden müssen Sie sich dann nicht herumschlagen. Wie das geht und an welchen Stellen sich die häufigsten Baumängel finden, verraten wir Ihnen hier.
Was zählt zu Baumängeln?
Für den Begriff „Mangel“ gibt es keine feste rechtliche Definition. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) muss der Unternehmer dem Bauherrn das Werk ohne Sach- und Rechtsmängel zur Verfügung stellen. Das ist dann der Fall, wenn das Gebäude dem abgemachten Zustand entspricht - also mangelfrei ist. Dabei ist ausschlaggebend, was im Vertrag und in der Bauleistungsbeschreibung steht. Sind hier keine Vereinbarungen zur Beschaffenheit enthalten? Dann richtet man sich nach dem, was normalerweise bei Bauwerken üblich ist.
Bauliche Mängel, Mängel am Bau oder Baumängel - mit den verschiedenen Bezeichnungen ist im Prinzip immer das Gleiche gemeint. Doch während die Bauforschung Fortschritte macht, wird auch das Bauen immer komplizierter. So entstehen Baumängel auch häufig aufgrund dieser Komplexität. Baustoffe verändern sich kontinuierlich in der Zusammensetzung und dadurch verändert sich die Verarbeitung. Es gibt viel mehr Schnittstellen als noch vor wenigen Jahrzehnten, denn es arbeiten bis zu 20 Gewerke auf einer Baustelle. Dabei ist es umso wichtiger, fehlerfrei zu arbeiten, um Baumängel zu vermeiden. Schon bei minimalen Verarbeitungsfehlern kommt es dazu, dass Bauteile sich anders verhalten. Bei Pfusch am Bauwerk und einer fehlerhaften Planung sind die Folgeschäden immens.
Welche Baumängel gibt es?
Wenn zum Beispiel beim Errichten der Gebäudehülle Baufehler passieren, wird diese im ungünstigsten Fall undicht. Bei einer undichten Gebäudehülle spricht man von einem Baumangel. Der Zustand des Gebäudes weicht dann vom vereinbarten Sollzustand ab. Behebt man den Baumangel nicht rechtzeitig, kommt es oft zur Bildung von Schimmel. Dann haben Sie es mit einem Bauschaden zu tun. Und es besteht die Gefahr, dass vorgesehene Werte für Luftdichtheit, Wärmedämmung oder Energieeffizienz nicht mehr eingehalten werden.
Ein Haus entsteht oft in Etappen und entsprechend ist eine regelmäßige Kontrolle der Qualität sinnvoll. Denn zum Beispiel Leckagen in der Gebäudehülle sind schwieriger zu erkennen, wenn diese erstmal fertiggestellt ist. Gleiches gilt für die Dämmung, Warmwasserleitungen oder die Elektroninstallation. Eine einzige Begutachtung nach der Fertigstellung des Neubaus reicht daher nicht aus, um Schäden und Baumängel zu vermeiden. Der wirkungsvollste Weg ist eine baubegleitende Kontrolle.
Was ist ein Mangel im Sinne der VOB?
Beim Hausbau unterschreibt man oft einen Vertrag, dem die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zugrunde liegt. Sie wird anstelle des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verwendet. Ob die VOB Verwendung findet, muss der Hersteller dem Bauherrn mitteilen. In diesem Fall gelten andere Gewährleistungsansprüche für Baumängel. Laut VOB ist ein Mangel:
- Die Nichteinhaltung der vereinbarten Beschaffenheit (zB. Inhalt der Bauleistungsbeschreibung)
- Ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik (zB. DIN-Normen)
Was ist ein versteckter Baumangel?
Wenn ein Baumangel bereits zum Zeitpunkt der Hausübergabe besteht, aber nicht aufgenommen wird, ist es ein versteckter Mangel. Wird der Baufehler, bzw. Baumangel noch während der laufenden Gewährleistungsfrist entdeckt, kann der Auftraggeber beim Auftragnehmer Ansprüche geltend machen.
Heikel wird es, wenn der Auftragnehmer von einem schwerwiegenden Baumangel weiß und diesen verschweigt und damit vor dem Auftraggeber versteckt. Dass der Bauträger einen Mangel verschwiegen und hier arglistig handelt, muss der Bauherr selbst nachweisen. Das ist aber in den meisten Fällen schwierig. Daher kehrt sich die Beweislast bei leicht erkennbaren Mängeln und bei gravierenden Schäden um. Wird ein Schadensersatzanspruch festgestellt, liegt die Verjährung zwischen fünf und 10 Jahren.
Was sind die häufigsten Baumängel?
Während den vier Phasen des Hausbaus kommt es immer wieder an den gleichen Stellen zu Verarbeitungsfehlern und in der Folge zu Baumängeln und Bauschäden. In unserer Auflistung zeigen wir Ihnen, an welchen Stellen oft unsachgemäß gearbeitet wird und wo Sie entsprechend aufpassen müssen.
Die 12 häufigsten Baumängel in Gebäuden
1. Abdichtung beim Keller
Beim Keller sollte immer darauf geachtet werden, dass die Arbeiten im Außenbereich sachgemäß durchgeführt werden. Ist dies nicht der Fall und wird die Abdichtung des Kellers zu dünn aufgetragen, weist das Geschoss Baumängel auf und kann undicht werden. Durch die so eindringende Feuchtigkeit kommt es häufig zu Feuchteschäden.
2. Fundamentplatte
Probleme kann auch das unter der Fundamentplatte befindliche Schotterpolster verursachen. Kommt es hier an den Rändern zu Beschädigungen oder werden bei der Ausführung Fehler gemacht, kann sich dies auf die Setzung des Gebäudes auswirken. Als Folgeschäden dieser Baumängel können Risse im Gebäude auftreten.
Unter dem Fundament befindet sich das Schotterpolster. Wird hier fehlerhaft gearbeitet, können aus einem vorhandenen Baumangel später Risse entstehen. Bild: VQC
3. Kellerdämmung
Vorsicht ist auch bei der Verklebung der Dämmplatten an der Außenseite der Kellerwände geboten. Bei einer fehlerhaften Verarbeitung bleibt die Wärme nicht in den Kellerräumen. Folglich ist es in den Räumen in der Folge nicht nur kalt, es kann auch zu Schimmelbefall kommen.
Falsch angeklebte Dämmplatten können wie hier auch zur Schimmelbildung im Keller führen. Foto: Unsplash
4. Deckenrandanschluss
Beim offenen Rohbau gilt ein besonderes Augenmerk den Rändern der Geschossdecke. Diese dürfen die Außenwand nicht berühren, ansonsten handelt es sich um Baumängel. Denn bei einer unsachgemäßen Verarbeitung kommt es zu Verformungen und in der Folge zu Spannungen in der Decke. Hierdurch können Risse in der Fassade entstehen.
5. Anschluss der Fenster ans Mauerwerk
Bei Fensteranschluss und Fensterlaibung passieren häufig Fehler und es kommt zu Baumängeln, denn hier sind verschiedene Gewerke eingebunden. Wird hier nicht einwandfrei abgedichtet oder sind die Fenster fehlerhaft eingebaut, werden die Wände bei starkem Regen feucht. Baumängel bei der Fensterlaibung resultieren oft auch in Schimmelbildung.
6. Mauerwerk
Bei den Arbeiten am Mauerwerk können kleine Fehler für Luftundichtigkeiten sorgen, sodass die anvisierte Energieeffizienz nicht erzielt wird. Das passiert, wenn die oberste Reihe der Hochlochziegel nicht abgeschlossen ist und sie so ihre Dämmwirkung nicht komplett entfalten können. Durch die entstehenden Wärmebrücken kann außerdem Schimmel entstehen.
7. Dach und Dachstuhl
Der Werkstoff Holz hat die Eigenschaft, dass er sich permanent verformt. Um am Dachstuhl Baumängel und Schäden durch die Verformung zu verhindern, muss diese Eigenschaft bei der Planung miteinberechnet werden. Eine heikle Stelle ist dabei vor allem die Verbindung von Kehlbalken an eine tragende Mittelpfette durch vertikale Gewindebolzen. Um Schäden zu vermeiden, sollte man hier keine weiteren Bauteile anbringen und stattdessen eine andere Konstruktion wählen.
8. Dampfsperre
Die Dampfbremse sorgt für ein luftdichtes Bauwerk und verhindert, dass Feuchtigkeit in die Dämmschicht eindringt. Sie wird z.B. für die Verlegung von Kabeln durchbrochen. Anschließend verklebt der Handwerker sie wieder. Bei der Dampfbremse muss er unbedingt auf eine sachgemäße Verarbeitung achten, um Baumängel wie undichte Stellen zu vermeiden. Bei unsachgemäßer Verarbeitung können sich Falten an den Klebestreifen bilden und punktuelle Luftundichtigkeiten entstehen, wodurch Feuchtigkeit eindringt. Auch hier kann in der Folge Schimmel entstehen.
Die Durchführungen für Kabel in der Dampfsperre müssen fachgerecht verklebt sein. Bild: VQC.
9. Dämmung der Leitungsrohre
Die Beschaffenheit der Dämmschicht von Leitungsrohren ist wichtig, denn wenn die Rohre nicht genug gedämmt sind, kann das höhere Energiekosten nach sich ziehen. Oft wird in dem Fall auch der KfW-Nachweis nicht erreicht.
Auch an den Leitungen kann es zu Baumängeln kommen: Sind sie nicht mit einer entsprechend dicken Dämmschicht umgeben, werden die Werte für den KfW-Nachweis nicht erreicht. Bild: VQC
10. Spitzboden
Ein nicht ausgebauter Spitzboden liegt außerhalb der Gebäudehülle. Damit warme und feuchte Luft nach oben entweichen kann, muss die Unterspannbahn nach oben geöffnet werden. Ansonsten sammelt sich Feuchtigkeit im Spitzboden an, was wiederum zu Schimmel und hohen Folgekosten führen kann.
11. Estrich
Zwischen Estrich und Wand ist das Einfügen einer Dehnungsfuge notwendig. Fehlt diese, können Temperaturschwankungen nicht ausgeglichen werden. Dehnt sich das Material dann aus, bilden sich zudem Risse an den Außenwänden. Zudem kann das Haus hellhörig werden. Problematisch sind auch Schallbrücken im Estrich.
Fehlt im Estrich eine Dehnungsfuge, entstehen durch die Ausdehnung des Materials Risse in der Wand. Bild: VQC.
12. Sockelputzabschluss
Der Sockelaputzabschluss befindet sich zwischen Fundament und Fassade und muss besonderen Belastungen standhalten. Ist hier kein Schutz vorhanden, steigt Feuchtigkeit zwischen Sockelputz und Untergrund auf. Durchfeuchtete Wände und Fassaden sind die Folge.
Ist der Putz nicht richtig angebracht und der Sockelputzabschluss nicht geschützt, kann Feuchtigkeit eindringen und für Schäden sorgen. Solche Baumängel lassen sich im Vorfeld leicht verhindern. Bild: VQC.
Tipp: Sie haben Baumängel entdeckt? Dann sorgen Sie immer für eine umfassende Dokumentation des Bauzustandes, inklusive Bildern.
Wie erkennt man Baumängel?
Um Baumängel zu erkennen, kann man die Bauleistungsbeschreibung als Bewertungsmaßstab für die Leistung des Unternehmers verwenden. Vor allem für private Bauherren ist es nicht so leicht, einen Baumangel festzustellen. Grund: Die meisten verfügen beim Hausbau nur über Laienwissen. So tun sie sich schwer, die Bewertung der Bauleistung vorzunehmen.
Was wie ein Baumangel aussieht, ist unter Umständen eine noch unfertige Leistung oder eine Unzulänglichkeit, die noch im Rahmen des Toleranzbereichs liegt. Findet sich die Bauleistung noch innerhalb der DIN-Toleranz für Bauhandwerksleistungen? Dann ist sie noch regel- und vertragsgerecht. Bauherren geht es oft um optische Mängel, die keinen Einfluss auf die Funktionalität des Bauwerks haben. Hier muss der Unternehmer nur nachbessern, wenn der Vertragsinhalt explizit strengere Toleranzen festsetzt als in den einschlägigen Normen geregelt.
Wenn Bauherren sich im Zuge des Bauablaufs unangemessen einmischen und unfertige Zwischenschritte als vermeintliche Baumängel rügen, entstehen oft Streitigkeiten. Baugutachter plädieren in der Regel für Toleranz am Bau und vermeiden so teure Zeitverzögerungen und Spannungen zwischen den einzelnen Parteien.
Vorsicht: Manche Baumängel zeigen sich erst nach der Bauabnahme bei der Nutzung. Wie zum Beispiel eine schlechte Wärmedämmung oder Feuchtigkeitseintritt. Eine unzureichende Baugrundsicherung wirkt sich ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt bautechnisch aus: Im schlimmsten Fall sackt das Bauwerk ab und Risse treten auf. Dieser Zustand ist definitiv vermeidbar wenn Bauherren von Anfang an auf die Begleitung durch einen Baugutachter setzen.
Wann macht es Sinn, einen Sachverständigen einzuschalten?
Beim Bau eines Hauses ist es jederzeit möglich, einen Gutachter hinzuziehen. Das geht bereits vor Abschluss des Bauvertrags. Der Gutachter prüft dann Baubeschreibung, Preise und Termine. Sie können den Experten auch während der Bauausführung mit einbeziehen oder bei der Bauabnahme. Gehen Sie diesen Schritt spätestens dann, wenn sich Baumängel zeigen.
Wenn Sie sich gegen eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen entscheiden, verlassen Sie sich zu hundert Prozent auf den Unternehmer. Hier ist Vorsicht geboten, da auch den seriösesten Hausbauern und Handwerkern gelegentlich Fehler unterlaufen. Ein geübtes Auge erkennt diese Fehler in einem frühen Stadium und schreitet ein, um Nachbesserungen zu fordern und die Entstehung schlimmerer Baumängel zu verhindern.
Fazit: Einen Sachverständigen an der Seite zu haben, macht bei jedem Bauprojekt Sinn.
Welche Angaben macht ein Sachverständiger für Baumängel?
In der Regel besucht der externe Sachverständige für Baumängel die Baustelle während des Hausbaus an bestimmten Terminen. Die drei bis vier Begehungen zur Baudokumentation finden in verschiedenen Bauphasen statt. Dazu gehört eine Kellerbegehung, eine Begehung bei offenem Rohbau sowie bei geschlossenem Rohbau und eine Begehung kurz vor der Fertigstellung des Gebäudes.
Bei den Begehungen begutachtet der Sachverständige eine lange Reihe an Prüfpunkten. Dabei stellt er fest, ob es Verarbeitungsfehler oder Baumängel gibt. Der Experte prüft und dokumentiert die relevanten Faktoren anhand von Checklisten und hält deren Zustand in einem Begehungsprotokoll fest (insbesondere wenn der Soll-Zustand vom Ist-Zustand abweicht). Die Begehung schließt zum Beispiel folgende Prüfbereiche ein: Fundament, Anschlüsse, Wärmedämmung, Dachdeckarbeiten, Fassade, Gebäudehülle, Rohinstallation, Zimmererarbeiten, Mauerwerk, Trockenbau, Dachhaut, Treppen und Fliesen. Zur Kontrolle gehört in der Regel ein Blower Door Test. Damit überprüft man die Abdichtungen und insgesamt die Luftdichtheit des Gebäudes und bestätigt sie mit einem Zertifikat.
Welche Kosten fallen für einen Bausachverständigen an?
Die Kosten für einen Sachverständigen für Baumängel unterscheiden sich je nach Anbieter. Manche Bausachverständigen geben nur Stundensätze an. Wie viele Stunden es dann dauert, ist sehr unterschiedlich. Der Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau zum Beispiel bietet feste Pakete und berechnet für die gesamte Leistung zwischen 1.785 und 2.200 Euro (inkl. MwSt.). Wobei das günstigere Paket drei Begehungen und das teurere vier Begehungen (inkl. Keller) enthält. Auch die Kosten für die Anfahrt sind bei beiden Paketen im Preis enthalten. Hinzu kommen ein Blower Door Test, die Erstellung von Begehungsprotokollen sowie Prüfbericht und Qualitätszertifikat.
Was ist bei der Abnahme zu beachten?
Die Abnahme ist der Dreh- und Angelpunkt des Bauvertrags. Die Abnahme ist eine Rechtshandlung, die in der Entgegennahme der Leistung durch den Gläubiger eines Kauf- oder Werkvertrages besteht. Hier nimmt der Bauherr dem Auftragnehmer die Bauleistung ab. Damit erklärt er, dass die Leistung den zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Kriterien entspricht. Im Abnahmeprotokoll notiert der Bauherr die gefundenen Baumängel. Diese muss er mit der richtigen Formulierung festhalten, damit die Beweislast über den Abnahmetermin hinaus beim Auftragnehmer liegt. Nur in dem Fall ist der Auftragnehmer auch dafür verantwortlich, die Mängel zu beheben.
Gehen Sie die Abnahme in Ruhe an und lassen Sie sich vom Auftragnehmer nicht unter Druck setzen. Es ist möglich, dass der Auftragnehmer bei einigen Punkten nachbessern muss. Handelt es sich nicht um groben Pfusch am Bau, sondern nur um Kleinigkeiten, ist dies in Ordnung.
Aufpassen sollten Sie, wenn Sie viele schwerwiegende Fehler finden und kein gutes Gefühl bei der Sache haben. Brechen Sie in dem Fall den Termin ab und wiederholen Sie ihn im Beisein eines Sachverständigen für Baumängel. Denn ein Baugutachter kennt die typischen Schwachpunkte und Mangelverdachtsbereiche, wie z.B. Schallbrücken und Wärmebrücken. Er erteilt Bauherren wertvolle Hinweise und erspart unnötige Kosten.
Diese Angaben enthält das Abnahmeprotokoll:
- Bezeichnung des Objekts mit Adresse
- Datum, Ort, Teilnehmer
- Anschrift von Unternehmer und Bauherr
- Start und Ende der Abnahme
- Datum Kaufvertrag
- Beginn und Fertigstellung der Bauleistung
- Fertigstellungstermin, wie vereinbart
- Falls nötig: Terminüberschreitung
- Übergabe von Unterlagen und Schlüsseln
- Auflistung Baumängel und Schäden: Höhe des Einbehalts bis zur Mängelbeseitigung, Frist zur Mängelbeseitigung, mit Fotos dokumentieren
- Falls nötig: Datum für Fertigstellung von Restarbeiten
- Erklärung oder Verweigerung Abnahme
- Dauer der Gewährleistung
- Unterschriften der Teilnehmer
Achtung: Wenig ratsam sind Teilabnahmen, bei denen einzelne Gewerke unabhängig voneinander abgenommen werden. Denn mit der (Teil-)Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist für diese Arbeiten. Kommt es dann während der weiteren Bauphase zu Beschädigungen an bereits abgenommenen Bauteilen, so gehen diese zu Lasten des Bauherrn.
Welche Regeln und Fristen gibt es rund um Baumängel?
Wenn wesentliche Baumängel vorliegen, kann der Bauherr vor der Abnahme die Abschlagszahlungen einbehalten. Wegen nicht wesentlicher Mängel ist es möglich, die Zahlung eines angemessenen Teils der Abschlagszahlung zu verweigern. In der Regel entspricht das dem Doppelten der für die Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten. Die Mängelbeseitigung kann der Bauherr beim BGB-Vertrag grundsätzlich nicht vor Ablauf des im Vertrag vereinbarten Fertigstellungstermins durchsetzen. Nach Ablauf des Fertigstellungstermins kann der Bauherr eine Mängeleinrede erheben und dem Unternehmer eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen.
Wie lange kann man Baumängel geltend machen?
Nach erfolgter Abnahme endet das Erfüllungsstadium des Vertrags und die Gewährleistungsphase beginnt. Damit starten die Verjährungsfristen für Mängelansprüche, in der Regel fünf Jahre. Außerdem kehrt sich die Beweislast um (bei VOB endet die Frist für die Verjährung nach vier Jahren). Das bedeutet Folgendes: Bis zur Abnahme ist der Auftragnehmer verpflichtet, nachzuweisen, dass er seine Arbeiten ordentlich ausgeführt hat. Befinden sich bestehende Baumängel nicht im Abnahmeprotokoll, gilt das Haus mit Mängeln als abgenommen. Nach der Abnahme hat der Bauherr nachzuweisen, dass die Arbeiten des Auftragnehmers mangelhaft sind und er deshalb die Vergütung oder einen Teil davon zurückhält. Lässt sich nicht feststellen, dass der Unternehmer die Baumängel verschuldet hat? Dann ist der Bauherr selbst für die Behebung zuständig.
Wie vorgehen bei Baumängeln?
Tritt der Baumangel während der Verjährungsfrist auf? Dann sollte der Bauherr diesen reklamieren und eine Nachbesserung verlangen. Ist der Mangel noch nicht verjährt, stehen ihm die Nacherfüllung und dann die Mängelansprüche zu, die er geltend machen muss. Dazu richtet er eine schriftliche Aufforderung in Form einer Mängelanzeige, bzw. Mängelrüge an den Auftragnehmer. In der Mängelanzeige/Mängelrüge setzen Bauherren eine Frist und sorgen für eine sichere Zustellung des Dokuments. Läuft die Frist ab, ohne dass der Auftragnehmer die Leistung erbracht hat? Dann kann der Bauherr den Baumangel selbst beseitigen und Ersatz für die erforderlichen Aufwendungen verlangen. Alternativ besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Oder man mindert die Vergütung.
Nach Ablauf der Gewährleistungszeit ist der Unternehmer nicht mehr gezwungen, den Baumangel kostenfrei zu beseitigen. Außer Sie weisen ihm zum Beispiel Arglist nach. In dem Fall verlängert sich die Gewährleistungszeit auf bis zu 10 Jahre.
Wer haftet bei Baumängeln, die nach der Abnahme auftreten?
Von Haftung spricht man, wenn Bauherr, Auftragnehmer oder ein Dritter eine Beschädigung oder Zerstörung der Bauleistung verschuldet haben. Auftragnehmer und Bauherr haften für eigenes Verschulden und das von Beauftragten, wenn es zu Baumängeln kommt.
Bauunternehmen oder Fertighaushersteller sind vertraglich dazu verpflichtet, alle Leistungen mangelfrei bereitzustellen. Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist Baumängel auf, können die Unternehmen dafür haftbar gemacht werden. Sie als Bauherr müssen jedoch nachweisen, dass die Mängel durch Verarbeitungsfehler des Unternehmens entstanden sind. Gelingt Ihnen dies, ist der Unternehmer verpflichtet, die Baumängel innerhalb einer Frist zu beseitigen. Lässt er die Frist untätig verstreichen, haben Sie die Möglichkeit, Schadenersatz zu fordern. Möglicherweise ist ein Minderungsanspruch gegeben. Das heißt, der vereinbarte Baupreis wird gemindert.
Wenn Sie unterschiedliche Ansprechpartner für jedes Gewerk haben, müssen Sie oder der Architekt die verschiedenen am Bau beteiligten Firmen überwachen und koordinieren. Im Fall von Baumängeln müssen Sie denjenigen Unternehmer in Anspruch nehmen, dessen Gewerk fehlerhaft ist. Von Vorteil ist hier die Zusammenarbeit mit einem Fertighaushersteller. Da hier alles aus einer Hand kommt, schieben sich nicht verschiedene am Bau beteiligte Firmen die Schuld gegenseitig zu.
In bestimmten Konstellationen ist auch der Architekt über einen längeren Zeitraum haftbar, seine Gewährleistungsfrist endet dann erst zehn Jahre nach Abnahme der Bauleistungen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Sie Baumängel auf Fehler bei der Planungphase oder bei der Bauüberwachung zurückführen können. Hier hat der Bauherr die Möglichkeit, direkt Schadenersatz zu fordern.
Achtung: Ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen, haftet der Bauherr selbst für alle Baumängel.
Fazit Baumängel
Der Bau eines Eigenheims ist für viele Menschen ein einmaliges Projekt. Doch die wenigsten Bauherren sind Experten beim Thema Hausbau und kennen sich mit Baumängeln aus. Zwar gibt es offensichtlichen Baupfusch und Mängel, die auch Laien erkennen. Verarbeitungsfehler und undichte Stellen an der Gebäudehülle sind jedoch schwer auszumachen, wenn man nicht vom Fach ist. Besonders bei solchen Fehlern ist es wichtig, frühzeitig zu reagieren. Schon kleine Verarbeitungsfehler ziehen hier große Schäden nach sich.
Wichtig für die Beseitigung von Baumängeln ist der Abnahmetermin. Während der Unternehmer davor die ordentliche Ausführung seiner Arbeiten nachweisen musste, kehrt sich die Beweislast ab dann um. Sobald Sie Ihre Unterschrift unter das Abnahmeprotokoll setzen, akzeptieren Sie die Bauleistung als mangelfrei. Ab dann müssen Sie dem Unternehmer die Schuld an Baumängeln nachweisen.
Wer groben Pfusch und Baumängel im Vorfeld vermeiden möchte, sollte sich rechtzeitig qualifizierten bautechnischen und baurechtlichen Rat holen. Im besten Fall durch einen Bausachverständigen. Den Experten können Sie vor Abschluss des Bauvertrages oder während der Bauausführung einschalten. Dieser begutachtet die Bauqualität sowie fehleranfällige Bauschritte und greift ein, um Folgeschäden zu vermeiden. Das spart Ihnen in jedem Fall nicht nur Geld, sondern auch eine Menge Nerven und Probleme.