Die Einliegerwohnung: Ein großer Trumpf bei der Altersvorsorge

Eine Einliegerwohnung bringt viele Vorteile mit sich: Sie kann als Wohnraum für Eltern oder Kinder dienen, Stichwort Mehrgenerationenhaus. Oder bei Pflegebedarf im Alter wohnt dort die Pflegekraft. Alternativ lässt sich die Einliegerwohnung vermieten, dann profitiert man von den monatlichen Mieteinnahmen.

Extraeinahmen durch Vermietung – im Alter wie eine zweite Rente

Die Einliegerwohnung ist ideal zur Altersvorsorge. Wer sie vermietet, profitiert im Alter von einer Art Extrarente. Bezieht man die Einliegerwohnung selbst und vermietet den Rest des Hauses, fallen die Einnahmen umso höher aus. Auch wenn der Verkauf der kompletten Immobilie ansteht, macht sich der Extrawohnraum bezahlt: Einliegerwohnungen steigern generell den Wert eines Eigenheims.

Auch ohne Verkauf oder Vermietung bietet die Einliegerwohnung Vorteile: Im Alter können hier die Kinder einziehen, um in unmittelbarer Nähe der Eltern zu leben und ihnen im Alltag zu helfen. Sollte eine Pflegebedürftigkeit eintreten, lässt sich die Einliegerwohnung als Unterkunft für Pflegekräfte nutzen – und man selbst kann weiterhin in seiner vertrauten Umgebung wohnen.

Möglichst viele Kosten der Einliegerwohnung zuordnen – und von der Steuer absetzen

Wenn nach Bau und Einzug der Zeitraum der Darlehensrückzahlung beginnt, können die Mieteinnahmen aus einer Einliegerwohnung die finanzielle Belastung erheblich senken. Die separate Wohnung wirkt sich unter Umständen sogar steuermindernd aus. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Mieteinnahmen versteuert werden müssen – im Gegenzug kann man aber die Herstellungs- und Werbungskosten von der Steuer absetzen. Die Devise dabei lautet, so viele Kosten wie möglich der vermieteten Einliegerwohnung zuzuordnen. Wenn die Handwerkerrechnung etwa für den Einbau einer Küche hundertprozentig der Einliegerwohnung zuzuordnen sind, kann man sie voll absetzen. Rechnungen, die beide Gebäudekomplexe betreffen, zum Beispiel eine Dachdeckerrechnung, müssen allerdings zuvor flächenanteilig auseinanderdividiert werden.

Wichtig ist: Um steuermindernd zu wirken, muss die Einliegerwohnung räumlich klar vom übrigen Haus abgetrennt sein und einen eigenen Eingang besitzen. Die Einliegerwohnung hat gegenüber der Hauptwohnung eine klar nachgeordnete Bedeutung zu haben – das ist für die steuerliche Bewertung wichtig. Der Grundriss des Hauses muss sich deutlich von dem eines Zweifamilienhauses unterscheiden, die Einliegerwohnung aufgrund ihrer Größe und Ausstattung eindeutig als solche erkennbar sein.

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