Als Bauherren-Pflichten bezeichnet man im Fertigbau das, was die Bauherrschaft selbst zum Gelingen ihres Bauvorhabens beizutragen hat. Das beginnt meist mit dem Eigentumsnachweis für den Bauplatz in Form eines beglaubigten Grundbuchauszugs oder notariellen Kaufvertrages. Dazu kommt in aller Regel eine Finanzierungsbestätigung beziehungsweise Bürgschaft vom Kreditinstitut als Darlehensgeber.
Für die Bauplanung ist oft separat ein Vermesser zu beauftragen, der dem Architekten zuarbeitet und die Vermessungen vor Ort ausführt. Falls nicht im Service der Hausbaufirma enthalten, muss der Bauherr den Bauantrag oder die Baubeginnanzeige bei der zuständigen Baubehörde (Gemeinde oder Stadt) einreichen – und der Firma dann mitteilen, wenn die Baufreigabe vorliegt.
Bemusterung ist sinnvolle Pflicht beim Fertighausbau
Rein praktisch gesehen, gehört auch die sogenannte Bemusterung zu den Pflichtterminen beim Fertighausbau. Im Bemusterungszentrum des Hausherstellers wird dabei die Ausstattung von der Form und Farbe der Dachziegel bis zu der Position einzelner Steckdosen festgelegt – eine große Aufgabe, auf die man sich vorab gewissenhaft vorbereiten sollte für ein Zeitfenster von ein bis zwei Tagen. Die konkrete Bauvorbereitung beginnt dann sinnvollerweise mit einem Baustellengespräch. Dabei sollten Bauleiter und Bauherrschaft nochmals genau besprechen, wer wann was zu tun hat, bis der Bagger und später die Tieflader mit dem vorgefertigten Haus anrollen können.
Das sind „Hausaufgaben” für die Baufamilien
In der To-do-Liste für die Bauherrschaft sind unter anderem Punkte zu finden wie das Grundstück „baureif“ machen, den Kranplatz herrichten lassen, für Baustrom und Bauwasser sorgen oder Bauversicherungen abschließen. Zur Baureifmachung des Grundstücks gehören die Beseitigung von Bäumen, Sträuchern oder Zäunen sowie die Sicherung von Freileitungen, die die Anfahrt und den Aufbau behindern würden.
Für den tonnenschweren Autokran zur Montage des Fertighauses bedarf es eines festen Standplatzes. Das ist entweder die Straße, für die man unter Umständen eine ganze oder teilweise Sperrung bei der Gemeinde beantragen muss. Oder aber man hat auf dem Grundstück für einen tragfähigen Kranstellplatz zu sorgen.
Baustrom bekommt man vom örtlichen Energieversorgungsunternehmen oder von einem Nachbarn, das Bauwasser kann ein paar Eimer voll umfassen oder aus dem Grundstücksschlauch sprudeln.
Versicherungen sind ein absolutes Muss
Ein Muss ist der Abschluss von speziellen Bauversicherungen, auf die die einzelnen Firmen jeweils bestehen. Dazu gehört eine Grundstücks-Versicherung, am besten bereits für den unbebauten Bauplatz. Wichtig darüber hinaus: Eine Feuerversicherung, die vom Hausbauunternehmen verlangt wird, die Bauherren-Haftpflichtversicherung für Haftpflichtansprüche von Dritten, die Bauleistungsversicherung für umfassenden Sachversicherungsschutz bei Schäden am Bauwerk auch durch höhere Gewalt. Falls ein Öltank ins Haus kommt, ist eine zusätzliche Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung empfehlenswert.
Bauabnahme mit Protokoll schafft Klarheit
Weil sich mittlerweile viele Fertigbauer dazu verpflichten, die Baustelle sauber zu verlassen, kommt der Bauherr vielfach um die Aufstellung von Containern herum. Auch das WC-Häuschen sollte nicht sein Problem sein. Falls doch, sollten solche scheinbaren Kleinigkeiten schriftlich im Pflichtenheft für die Bauherrschaft fixiert sein. Das vermeidet im Falle eines Falles unnötigen Stress und Ärger.
Die letzte, sicher eher angenehme Pflicht, erwartet den Bauherrn nach Abschluss des Innenausbaus. Vor der Übergabe des Hauses erfolgt die Abnahme des Gebäudes, bei der man gemeinsam mit dem Bau- oder Projektleiter der Firma Raum für Raum durchgeht und alles in einem Protokoll festhält, was nicht einwandfrei ausgeführt wurde. Kleinigkeiten können dabei sofort erledigt werden, falls etwas Größeres nachzubessern ist, müssen das die Monteure der Fertighausfirma rasch in Angriff nehmen.
Und genau das ist einer der großen Vorteile des schlüsselfertigen Bauens – die Verantwortlichkeiten werden klar geregelt!
Nach der Hausabnahme steht dann der Schlüsselübergabe nichts mehr im Wege – und in diesem Sinne muss „schlüsselfertig“ auch gemeint sein.