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ja |
nein |
Genaue Bezeichnung des Projekts | ||
Vorläufige Einstufung der Honorarzonen (Schwierigkeitsgrad) | ||
Festlegung der vom Architekten zu übernehmenden Leistungsphasen | ||
Honorarsatz | ||
Eventuelle Zuschläge (z. B. Umbauzuschlag oder Modernisierungszuschlag) | ||
Ermittlung der anrechenbaren Kosten (als Grundlage für die Honorarberechnung) | ||
Fälligkeit der Honorarforderungen | ||
Festlegung der Bauzeit | ||
Erstattung von Nebenkosten (Portokosten, Telefongebühren, Kopierkosten etc.) | ||
Einschaltung von Sonderfachleuten (z. B. Bodengutachter, Tragwerksplaner oder Landschaftsarchitekt) | ||
Umfang der vom Architekten unterhaltenen Haftpflichtversicherung | ||
Umfang und Dauer der Gewährleistung |
Nachdem der Bauherr den passenden Architekten gefunden hat, gilt es, die Geschäftsbeziehung durch einen Architektenvertrag richtig abzusichern. Gegenstand ist die Leistungserbringung des Architekten sowie dessen Vergütung.