Am Ausbau der erneuerbaren Energien scheiden sich die Geister, wie kürzlich zwei repräsentative Umfragen zeigten: So erklärten 93 Prozent der Deutschen, dass ihnen Nutzung und Ausbau von erneuerbaren Energien „wichtig“ oder „sehr wichtig“ sind. Doch wenn es ums Bezahlen geht, zeigen sich die Befragten zugeknöpfter: Die sogenannte Ökostrom-Umlage wurde ab dem 1.1.2013 von rund 3,6 Cent auf rund 5,3 Cent je Kilowattstunde (kWh) Strom angehoben und hat zu höheren Strompreisen geführt. Aus diesem Grund empfinden 51 Prozent der Deutschen den Anstieg der Umlage als „zu hoch“ und plädieren deshalb mehrheitlich für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das unter anderem die Ausbauziele und die Höhe der Vergütung des Ökostroms festlegt. Das EEG selbst soll jedoch nach Ansicht von 80 Prozent der Befragten erhalten bleiben.
Die Vergütungssätze für Solarstrom sinken regelmäßig
Im Vergleich zu vielen anderen Investitionen rund ums Haus bieten Photovoltaikanlagen zwei Besonderheiten: Der Hauseigentümer wird ein Stück weit unabhängiger von der öffentlichen Stromversorgung. Für die Einspeisung des überschüssigen Solarstrom ins Netz erhält der Betreiber eine gesetzlich garantierte Vergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren plus des Jahrs der Inbetriebnahme. Den rechtlichen Hintergrund dafür bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen in Deutschland voranbringen möchte.
Das EEG regelt dazu den vorrangigen Anschluss zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und verpflichtet die Netzbetreiber (Stromversorger), diesen Strom abzunehmen und zu festgelegten, aber veränderlichen Konditionen zu vergüten. So beträgt zum Beispiel die Vergütung seit dem 1.12.2012 für Dachanlagen bis 10 Kilowattpeak (kWp) 17,45 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und für Dachanlagen von 10 bis 40 kWp gibt es 16,56 Cent/kWh. Doch diese Beträge sinken regelmäßig. Denn das EEG legt auch fest, unter welchen Randbedingungen die Vergütungen um einen bestimmten Prozentsatz sinken. Man spricht hier von der Degression.
Übrigens: Neu eingeführt wurde zum 1.4.2012 das sogenannte Marktintegrationsmodell. Demnach wird nur noch bei Dachanlagen bis 10 kWp der gesamte, jährlich ins Netz eingespeiste Solarstrom mit dem jeweils geltenden Einspeisetarif vergütet. Bei Dachanlagen von 10 bis 1000 kWp sind es maximal 90 Prozent.
Der Eigenverbrauch von Solarstrom lohnt sich
Das Besondere an den EEG-Vergütungen ist, dass sie von den Stromversorgern an die Solar- oder Windstrom-Produzenten gezahlt werden, ohne dass dabei staatliche Gelder zum Einsatz kommen.
Die Differenz zum niedrigeren Marktpreis für Strom fließt zu einem späteren Zeitpunkt an die Energieversorger zurück und zwar durch die sogenannte EEG-Umlage, auch Ökostrom-Umlage genannt. Die EEG-Umlage wird, aufgrund diverser Ausnahmeregelungen, vor allem von den privaten Haushaltsstromkunden in Deutschland bezahlt – quasi als Aufschlag auf jede verbrauchte Kilowattstunde Strom. Die EEG-Umlage wird entsprechend der Höhe der Zubauraten bei den erneuerbaren Energien jährlich neu berechnet: in diesem Jahr sind es 5,3 Cent/kWh.
Für private Betreiber ist die eigene Photovoltaikanlage eine Chance, in sicheres Sacheigentum statt in abstrakte Geldanlagen zu investieren und dafür über viele Jahre hinweg eine attraktive Rendite zu bekommen. Bei aktuell durchschnittlichen Kosten von 1700 Euro pro kWp für eine fertig installierte Eigenheim-Dachanlage ergeben sich durchschnittliche Solarrenditen von etwa vier bis sechs Prozent (vor Steuern).