Baunebenkosten

Hausbau und Baunebenkosten
Auch schlüsselfertig ist der Haus-Festpreis nicht der Endpreis. Foto: fotolia.de, Alexander & Theresia Schulz

Auch beim Bau eines schlüsselfertigen Hauses fallen sogenannte Baunebenkosten an – der vom Hausanbieter genannte Festpreis entspricht also nicht dem Endpreis. Diese gilt es im Blick zu behalten, denn sie summieren sich meist zu einem erheblichen Betrag.

Vor allem Bauherren, die ein schlüsselfertiges Haus von einem Bauträger oder Hausanbieter kaufen möchten, machen zunächst oft einen grundsätzlichen Denkfehler: Wie bei anderen Konsumgütern gehen sie davon aus, dass der Preis vom Anbieter ihren Baukosten gleichzusetzen ist. Doch neben den reinen Baukosten, die für das Erstellen eines Gebäudes anfallen, kommen beim Hausbau immer erkleckliche Nebenkosten dazu. Zu diesen gehören Planungskosten für Architekten, Statiker, eventuell nötige Fachingenieure und Sachverständige.

Ebenfalls unter diesen Kostenpunkt fallen Gebühren für Baugenehmigungen, Beiträge für die nötigen Versicherungen während der Bauzeit, bereits während des Baus anfallende Finanzierungskosten aber zum Beispiel auch die Aufwendungen für die Außenanlagen. Sich bereits vor Beginn der Planungsphase einen genauen Überblick über diese Nebenkosten zu verschaffen, schütz vor finanziellen Pleiten und teuren Nachfinanzierungen.

Architektenleistung nicht vergessen

Auch wer ein vorgeplantes Fertighaus kauft, sollte noch mit Kosten für Architektenleistungen rechnen. Der Entwurf muss auf das Grundstück angepasst und der Bauantrag vorbereitet und eingereicht werden.  Kleine Planänderungen sind oft im Preis des Herstellers inbegriffen, für individuelle Umgestaltungen wird in der Regel ein Architekt oder Statiker benötigt. Die Kosten hierfür werden anhand der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ermittelt.

Wer ganz individuell bauen lässt, kann mit Kosten zwischen 10 bis 15 Prozent der gesamten Bausumme rechnen. Wer ein Haus von einem Bauträger oder Hausanbieter kauft, bekommt die Architektenleistung meist nicht separat ausgewiesen. In jedem Fall sollten solche „schlüsselfertig“-Verträge ganz genau gelesen werden. Nur so wird klar, an welcher Stelle noch zusätzliche Kosten anfallen könnten.

Wichtig: Die Bauherrenhaftpflicht

Die Stiftung Warentest empfiehlt allen Bauherren während des Baus zumindest eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen, die vor Ansprüchen auf Schadenersatz schützt, sollten Dritte auf der Baustelle zu Schaden kommen. Der Beitrag für die Versicherung richtet sich nach der Höhe der Bausumme, variiert von Unternehmen zu Unternehmen aber deutlich, ein Vergleich mehrerer Anbieter ist daher ratsam. Da viele Neubauten in Etappen entsprechend des Baufortschrittes bezahlt werden, rufen die allermeisten Bauherren schon während der Bauzeit hohe Kreditsummen von ihrem Baufinanzierer ab. Dafür werden Zinsen fällig, die ebenfalls die Haushaltskasse belasten. Vor allem bei Bauverzögerungen kann dies Bauherren an die Grenzen ihrer Belastbarkeit bringen. Deswegen raten Experten, dass die monatlichen Kosten für die Immobilienfinanzierung 30 bis 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigen sollten.

Auch Aufwendungen für die Außenanlagen zählen zu den sogenannten Nebenkosten. Die Erstellung notwendiger Treppen zum Hauseingang oder Zufahrten kann im Gegensatz zur schönen Garten-Bepflanzung nicht aufgeschoben werden. Wer von Anfang an kühl kalkuliert, muss aber auch diese nicht dem Rotstift opfern.

Grundstückskauf

Auch in Zusammenhang mit dem Grundstückskauf fallen Nebenkosten an. Das beginnt mit der Prüfung des Baugrundes, die sich wesentlich auf die Bebaubarkeit und die Baukosten auswirkt. Durchschnittlich 1 000 Euro sollte man für ein solches Gutachten veranschlagen.
Für den Kauf von Bauland fallen immer Notargebühren von etwa 1,5 Prozent der Kaufsumme an. Wurde das Grundstück von einem Makler vermittelt, verlangt dieser mindestens 3,57 Prozent des Kaufpreises an Courtage. Ein großer Posten, besonders wenn Grundstück und Haus zusammen vom Bauträger gekauft werden, ist die Grunderwerbsteuer. Je nach Bundesland sind hier 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises zu berappen. Auch die Eintragung ins Grundbuch  ist gebührenpflichtig.
Für die Erschließung, also den Anschluss an das Versorgungsnetz und den Bau von Straße und Bürgersteig, muss in gewöhnlichen Neubaugebieten mit 10 000 bis 16 000 Euro gerechnet werden.

Wir haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt, mit deren Hilfe Sie die bei Ihrem Hausbau anfallenden Nebenkosten im Blick behalten.

 

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