Beim Geld hört die Freundschaft ja bekanntlich schnell auf – und leider schützen auch Familienbande oft nicht vor dem Streit ums Finanzielle. Wer plant, zusammen mit seinen Eltern und Kindern eine Immobilie zu erwerben oder ein neues Generationenhaus zu bauen, sollte sich daher nicht nur über die Vorteile des neuen Zusammenlebens informieren, über die altersgerechte Grundrissgestaltung und Einrichtung, sondern vor allem auch über die langfristigen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen dieses Vorhabens. Denn hier geht es ja in der Regel um sehr viel Geld, das von allen Beteiligten investiert wird – und entsprechend groß gestaltet sich das Potenzial für Differenzen. Der VPB (Verband Privater Bauherren e.V.) empfiehlt, bei der Planung eines Mehrgenerationenhauses grundsätzlich dieselben Regeln anzuwenden, wie bei normalen Baugemeinschaften auch: Eine sorgfältige Planung unter Beteiligung von Experten, wie erfahrenen Architekten oder renommierten Hausherstellern, die möglichst viele der unterschiedlichen Bedürfnisse und Wünsche der einzelnen Wohnparteien berücksichtigt. Darüber hinaus müssen aber die Besitzverhältnisse und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten der verschiedenen Eigentümer genau definiert werden. (Gratis-Download „Bauen in der Gemeinschaft“ unter www.vpb.de) Empfehlenswert ist z.B. beim Notar eine sogenannte Teilungserklärung erstellen zu lassen. Diese wird auf der Grundlage des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG oder WoEigG) geregelt, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufteilung des Eigentums an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden aber auch an Nebenräumen wie z.B. Fluren oder am gemeinsamen Grundstück festlegt. Im Zuge dieser Teilungserklärung wird eine Gemeinschaftsordnung mit genauer Verteilung der Stimmrechte festgelegt. Sollen Reparaturen oder Umbauten am Haus vorgenommen werden, wird in einer Eigentümerversammlung nach diesem Stimmrecht über die Investitionen entschieden – wie in einem normalen Mehrfamilienhaus mit vielen Eigentumswohnungen auch üblich. Eine Hausordnung und die Bestellung eines Mitgliedes der Gemeinschaft als Verwalter oder das Einsetzen eines externen Verwalters erspart auf Dauer Kompetenzgerangel auch im Großfamilien-Haushalt.
Auch für den Fall der Fälle vorsorgen
Wer rechtzeitig und verbindlich die Bildung von Rücklagen regelt, kann sicher sein, dass ein finanzieller Spielraum vorhanden ist, wenn Reparaturen anstehen. Hier rät der VPB einen Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat allein für Instandhaltung zurückzulegen. Aber auch für den Todesfall muss vorgesorgt werden. So empfiehlt es sich, von Anfang an klar zu definieren, wer erbt, wenn ein Miteigentümer stirbt. Vor allem wenn auch Angehörige erben, die nicht mit im Haus wohnen. Damit die hinterbliebenen Mitbewohner aufgrund von „externen“ Erbansprüchen nicht ihr Zuhause verlieren, sollten auch für diesen Fall vorab notariell z.B. Vorkaufsrechte festgelegt werden. Sich gemeinsam mit allen Beteiligten, Steuerberater und Rechtsanwalt auf eine gemeinsame Regelung zu einigen, schafft rechtzeitig eine gute Grundlage dafür, dass sie lange harmonisch unter einem Dach leben können.