Die überarbeitete BEG-Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie trat am 1. Januar 2024 in Kraft und enthält eine Grundförderung von 30 % für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden, die allen privaten Hauseigentümerinnen und -eigentümern offensteht. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 % erhältlich. Es gibt auch einen klimageschwindigkeits-bonus von 20 % für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen. Der Heizungstausch kann schon jetzt beauftragt und der Förderantrag zu den neuen Förderkonditionen nachgereicht werden.
Dieser Artikel beantwortet folgende Fragen:
Welche Änderungen wurden für das KfW-Programm Altersgerecht umbauen für Ende 2023 angekündigt?
Stehen im Jahr 2024 Mittel aus dem Klimatransformationsfonds zur Verfügung und wenn ja, in welcher Höhe?
Gibt es bestimmte Energiestandards, die erfüllt werden müssen, um eine KfW-Förderung für Neubauten zu erhalten?