Heizungstausch 2024 – Ja oder nein?

Neue Heizung Stokkete adobe stock
Bild: Stokkete, adobe stock

Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Anfang 2024 gelten neue Regelungen für den Heizungstausch. Wir geben Tipps zum Heizungstausch und erklären, wann eine Heizung erneuert werden muss, wann nicht und für wen es sich jetzt lohnen kann.

Was bringt eine neue Heizung?

Die Heizungsanlage ist ein zentraler Bestandteil jedes Gebäudes und hat erheblichen Einfluss auf dessen Ökobilanz. Denn über zwei Drittel des jährlichen Energiebedarfs in Deutschland benötigen wir für das Heizen unserer Wohnräume. Diesen Anteil zu reduzieren und somit erhebliche Mengen CO2 und auch Geld einzusparen, geht zum einen durch die Reduzierung von Wärmeverlusten, z.B. durch eine bessere Dämmung und Abdichtung der Gebäudehülle, oder mithilfe eines Heizungstauschs, also einer neuen, effizienter arbeitenden Heizungsanlage.

Laut der aktuellen Studie „Wie heizt Deutschland? (2023)“ des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) ist noch immer mehr als ein Drittel der Heizungen in Deutschland 20 Jahre oder älter und der weitaus größte Teil der Wohnhäuser wird mit fossilen Energien wie Gas (45,3 Prozent) und Öl (23 Prozent) beheizt.

Welche Heizung darf ich ab 2024 noch einbauen?

Wenn du deine Heizung modernisieren lässt, kann sich dadurch die Energieeffizienz deines Hauses verbessern, denn neue Heizungen arbeiten in der Regel wesentlich effizienter als alte. Mit der neuen Technik lassen sich der klimaschädliche CO2-Ausstoß und auch die Heizkosten deutlich reduzieren. Beispielsweise können beim Ersetzen einer alten Gasheizung durch einen modernen Gas-Brennwertkessel die Heizkosten um bis zu 25 Prozent sinken.

Weitaus höhere Einsparungen bei den CO2-Emissionen und auch bei den Heizkosten sind möglich, wenn man beim Heizungstausch fossile Energieträger durch erneuerbare ersetzt. Dies zu unterstützen ist das Ziel des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024), das am 1.1.2024 in Kraft trat. Dieses Gesetz hat 2023 für viel Diskussion gesorgt. In der Bevölkerung war der Eindruck entstanden, man würde zum Heizungstausch gezwungen und die einzig mögliche Alternative zu Öl und Gas wäre eine Wärmepumpe. Das stand zwar von Anfang an nicht im Gesetzentwurf – trotzdem hat die teils sehr emotional geführte Debatte rund um den Heizungstausch dazu geführt, dass die Auswahl an künftig zulässigen Systemen zur Heizungsmodernisierung erweitert wurde, es längere Übergangsfristen und mehr Ausnahmeregelungen gibt.

Zeitpunkt für den Heizungstausch

Perspektivisch wird das Thema Heizungstausch in den kommenden Jahren insbesondere Betreiber von fossil betriebenen Heizungen beschäftigen. Sich eher früher als später für den Wechsel zu den Regenerativen zu entscheiden hat nicht nur den Vorteil, dass man früher von niedrigeren Heizkosten profitiert, sondern auch von einer momentan sehr üppigen staatlichen Heizungsförderung für den Heizungstausch – die in den kommenden Jahren langsam reduziert werden soll. Schnell sein kann sich also beim Thema Heizungstausch besonders lohnen.

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Heizungstausch Wohnungen fossil beheizt
Heizungstausch  erneuerbare Quellen

Grafiken: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Neue Regelungen des GEG

Seit dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024), auch Heizungsgesetz genannt. Demnach müssen neue Heizungssysteme zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. Diese Regelungen greifen immer dann, wenn eine neue Heizung eingebaut wird. Die Regelungen des GEG 2024 gelten sowohl für den Neubau als auch für das Erneuern und den Heizungstausch in bestehenden Gebäuden – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen! In Neubaugebieten sind ab sofort ausschließlich Heizungen erlaubt, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das heißt: Wenn du in einem Neubaugebiet ein neues Wohnhaus errichtest, muss die Heizungsanlage ab sofort überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Für Gebäude – egal ob Alt- oder Neubau – die in bestehenden Wohngebieten errichtet oder saniert werden, gilt die 65 Prozent-Regel erst, wenn die Kommune eine kommunale Wärmeplanung vorlegt und zusätzlich den Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder Wasserstoffnutzung ausweist.

Was passiert wenn ich meine Heizung nach 30 Jahren nicht tausche?

Solange deine alte Heizung funktioniert oder noch repariert werden kann, musst du keinen Heizungstausch vornehmen. Lediglich wenn deine fossile Heizanlage 30 Jahre oder älter ist, besteht eine Pflicht zum Heizungstausch. Auch hier keine Regel ohne Ausnahme: Wenn deine über 30 Jahre alte Heizung einen Niedertemperatur-Heizkessel oder einen Brennwertkessel hat, eine Nennleistung von weniger als 4 oder mehr als 400 Kilowatt, ist sie von der Pflicht zum Austausch ausgenommen. Außerdem gibt es eine Ausnahme für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die das Gebäude seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen. Wer von der Pflicht für den Heizungstausch betroffen ist, ihr aber nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Wie lange darf ich noch mit Gas heizen?

Die gute Nachricht für alle Fans von Öl- und Gasheizungen ist: Bis deine Kommune oder Stadt eine Wärmeplanung vorgelegt hat, kannst du auch weiterhin eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen. Die Fristen, bis wann Städte und Kommunen diese Wärmeplanung fertigstellen müssen, richtet sich nach deren Größe. Wie weit die eigene Stadt oder Kommune mit der Wärmeplanung ist, solltest du bei der Verwaltung erfragen – denn es gibt durchaus schon Städte, die mit der Planung weit fortgeschritten oder sogar schon fertig sind.

Wann ist ein Heizungstausch Pflicht und wann gelten Ausnahmen?

HEIZUNGSTAUSCH IST PFLICHT, WENN ...

  • ... die Heizung älter als 30 Jahre ist. Dann müssen Gas und Ölkessel ersetzt werden. Wie alt dein Heizkessel ist, kannst du anhand des Typenschilds herausfinden oder im Protokoll des Schornsteinfegers nachlesen.
  • ... die Heizung irreparabel kaputt ist. Welches neue Heizsystem dann für dich infrage kommt, hängt z.B. davon ab, ob deine Stadt oder Kommune bereits einen kommunalen Wärmeplan verabschiedet hat. Diesem kann man entnehmen, ob das eigene Haus z.B. an Fernwärme angeschlossen werden kann, die die GEG-Vorgaben erfüllt, oder ob man sich um eine individuelle GEG-konforme Heizungsanlage kümmern muss.

HEIZUNGSTAUSCH KANN SINNVOLL SEIN, WENN ...

  • ... die vorhandene Heizungsanlage 15-20 Jahre alt ist und sich die Reparaturen zu häufen beginnen.
  • ... die alte Heizung sehr ineffizient arbeitet und die Heizkosten durch einen Heizungstausch deutlich gesenkt werden können.
  • ... die aktuell üppige Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die individuellen Kosten für den Heizungstausch deutlich reduziert.

HEIZUNG MUSS NICHT GETAUSCHT WERDEN, WENN ...

  • ... die vorhandene Heizungsanlage noch funktioniert und jünger als 30 Jahre ist. Es gibt auch nach dem Gebäudeenergiegesetz 2024 keine grundsätzliche Pflicht zum Austausch von bestehenden Heizungen.
  • ... die Heizung vor 2024 eingebaut wurde, dann kann sie noch bis 31. Dezember 2044 mit bis zu 100 Prozent fossilem Erdgas bzw. Heizöl betrieben werden. Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss jedoch ein Brennstoffwechsel zu biogenen oder synthetischen Brennstoffen erfolgen.

Wichtig zu wissen ist: Wer vor der Fertigstellung der Wärmeplanung an seinem Wohnort noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab dem 1. Januar 2029 einen stufenweise ansteigenden Anteil an grünem Heizgas oder Heizöl nutzen. Bei Gasheizungen ist das relativ einfach möglich, da Biomethan bzw. biogenes Flüssiggas bereits heute erhältlich sind. Bei Ölheizungen gibt es, Stand heute, noch keine 100-prozentigen Bio-Alternativen zum fossilen Brennstoff. Die Verwendung dieser grünen Brennstoffe ist mit entsprechenden Lieferverträgen des Versorgers nachzuweisen und auf Verlangen den Behörden vorzulegen.

Die Grüne-Brennstoff-Quote gilt nicht, wenn deine neue Gasheizung auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar, also H2-ready ist, und die Wärmeplanung an deinem Wohnort eine verbindliche Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff vorsieht – und dieser auch von der Bundesnetzagentur genehmigt wurde. Auch wenn dein örtlicher Fernwärme-Anbieter den Anschluss an ein Wärmenetz innerhalb von zehn Jahren zusagt, wird die Quoten-Regelung ausgesetzt.

Welche Vorgaben musst du beim Einbau der neuen Heizung beachten?

In neuen Häusern innerhalb von Neubaugebieten dürfen seit 1. Januar 2024 nur noch Heizungen installiert werden, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es längere Übergangsfristen. Dies soll eine bessere Abstimmung mit der örtlichen Wärmeplanung ermöglichen. In Großstädten mit mehr als 100 000 Einwohnern wird der Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie ab dem 1. Juli 2026 verbindlich, in Städten bis 100 000 Einwohner gilt das ab dem 1. Juli 2028.

Ausnahme: Wird in einer Kommune der Wärmeplan schon vor Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 verabschiedet, wird der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien schon dann verbindlich.

Pflichtberatung für neue Öl- oder Gasheizungen

Wer nach dem 1.1.2024 übergangsmäßig eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen möchte, muss sich laut GEG 2024 zwingend vorab von einem zugelassenen Fachmann beraten lassen der u.a. auf mögliche künftige Kostenrisiken, z.B. infolge der in den kommenden Jahren ansteigenden CO2-Bepreisung, hinweist. Diese Beratung darf nur von bestimmten Experten u.a. von Architekten, Bauingenieuren, Schornsteinfegern, Heizungsbauern sowie allen BAFA-zugelassenen Energieberatern durchgeführt werden.

Welche neue Heizung ist die Richtige?

Spätestens bis Mitte 2028 wird die Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Heizungstausch jedoch für alle Pflicht. Das GEG 2024 ermöglicht den Eigentümern aber die Wahl zwischen verschiedenen Heizungs-Optionen, um die Anforderungen zu erfüllen. Diese Heizungen sind GEG-konform. Um dem Ziel von 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Heizungstausch zu entsprechen sowie der Regelungen des GEG 2024, haben Hausbesitzer verschiedene Möglichkeiten. Dazu gehören:

1. Der Anschluss an ein Wärmenetz

Wessen Immobilie innerhalb des Einzugsgebietes eines Fern- oder Nahwärmenetzes liegt oder laut kommunalem Wärmeplan künftig liegen wird, der kann auf die Installation einer individuellen Heizungsanlage verzichten. Wenn man sich für den Anschluss an das Wärmenetz entscheidet, benötigt man nur noch eine sogenannte Wärmeübergabestation, die mit der externen Wärmeleitung verbunden ist. Die Station regelt die Durchflussmenge und misst, wie viel Wärme verbraucht wird. Auch ehemalige Brennstofflager oder Heizungsräume können dann anders genutzt werden.

Wärmenetzbetreiber müssen ihre Wärmeerzeugung bis 2045 vollständig auf erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umstellen. Deswegen gelten Wärmenetze perspektivisch als klimaschonend und der Anschluss wird staatlich gefördert. Die laufenden Heizkosten beim Anschluss an ein Wärmenetz bemängeln Verbraucherschützer aber heute oft als undurchsichtig. Dazu kommt, dass es in der Regel immer nur einen Wärmenetzbetreiber gibt und man dessen Preispolitik auf Gedeih und Verderb ausgesetzt ist.

2. Elektrische Wärmepumpe

Die Wärmepumpe nutzt zum großen Teil Wärme aus der Umgebung, also aus Erde, Wasser oder Luft und „pumpt“ sie auf ein fürs Heizen nutzbares Temperaturniveau. Der für den Betrieb von Wärmepumpen benötigte elektrische Strom kann aus dem Netz bezogen oder auch selbst mithilfe einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach erzeugt werden. Je mehr regenerativ erzeugter Strom für die Wärmepumpe verwendet wird, desto besser für die Umwelt und desto besser die CO2-Bilanz der Heizung.

Im Prinzip kann jedes Gebäude mithilfe einer Wärmepumpe beheizt werden. Grundsätzlich gilt allerdings: Die Wärmepumpenart und -größe muss zum Gebäude passend gewählt werden, um einen effizienten Betrieb und somit auch Heizkostenersparnisse zu erreichen. Dafür kann es außerdem nötig werden, die Heizkörper im Haus gegen solche auszutauschen, die trotz geringerer Vorlauftemperaturen der Wärmepumpe für einen guten Wärmekomfort in den Wohnräumen sorgen.

Optimal geeignet für den Betrieb von Wärmepumpensystemen sind Wandheizungen sowie Fußbodenheizung. Wer plant, sein Haus umfangreicher energetisch zu sanieren, sollte die Wärmepumpe also idealerweise erst einbauen, wenn Fenstertausch oder Dämmmaßnahmen fertiggestellt sind. Bei umfangreicheren energetischen Sanierungsvorhaben empfiehlt es sich, einen Energieberater hinzuzuziehen und sich einen individuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen. Dieser wird, wie auch der Heizungstausch mit Wärmepumpe, staatlich gefördert und garantiert, dass alle Energieeffizienzmaßnahmen optimal aufeinander abgestimmt sind.

3. Biomasseheizung

Weil Holz ein nachwachsender Brennstoff ist, zählen auch Pellets-, Holz- und Hackschnitzelheizungen zu den regenerativen Heizsystemen. Holzheizungen gibt es als Zentralheizungen oder als dezentrale Systeme, die mit anderen regenerativen Heizkomponenten zu einer Hybridheizung kombiniert werden können. Holz-Zentralheizungssysteme können als direkter Ersatz für Öl- oder Gasheizungen eingesetzt werden, da sie sich unkompliziert auf den jeweiligen Wärmebedarf regeln lassen. Weil Holz-Zentralheizungen bislang nicht in sehr großer Zahl hergestellt wurden, liegen sie bei den Anschaffungskosten allerdings im oberen Bereich.

Während die Preise z.B. für Holzpellets pro Kilowattstunde in der Vergangenheit regelmäßig fast 30 Prozent unter den Preisen für Wärme aus Öl oder Gas lagen, kann man beim Heizen mit Holz sparen. Künftige Preisentwicklungen beim Brennstoff Holz und Voraussagen zur Stabilität der Holzheizkosten sind aber nicht sicher vorauszusagen.

4. Stromdirektheizung

Für all jene, die ihr Dach mit einer eigenen Photovoltaikanlage ausstatten, kann es sich lohnen direkt mit regenerativem Strom zu heizen. Da auch der Strom aus dem Netz in Deutschland inzwischen zu über 50 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammt, ist es nur noch ein kleiner Schritt bis zur entscheidenden 65 Prozent-Marke, die für die Zulässigkeit einer Stromdirektheizung notwenig ist. Experten empfehlen dies aber in der Regel nur bei sehr gut gedämmten Gebäuden, wie zum Beispiel Passivhäusern, da sonst hohe Betriebskosten drohen.

5. Solarthermie-Heizung

Auch eine Heiztechnik auf der Basis von Solarthermie ist nach GEG 2024 zulässig – wenn sie den Wärmebedarf des Gebäudes komplett deckt. Dies zu erreichen ist zwar möglich – in der Altbaupraxis aber sehr aufwendig. Deswegen werden Solarthermieanlagen meist nur als eine Komponente von Hybridheizungen, zum Beispiel in Kombination mit einer Wärmepumpe oder einer Gasbrennwertheizung, eingesetzt und helfen so dabei, den Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien zu erfüllen. Damit sie gut funktionieren, müssen die Solarkollektoren auf gut besonnten Dächern oder Fassadenflächen installiert werden. Ob diese Variante für deine Immobilien sinnvoll ist, kann dir dein Energieberater sagen.

6. Gas- oder Ölheizung, die klimafreundlichen Brennstoff nutzt

Im Zuge der „Technologieoffenheit“ soll künftig auch der Einsatz von neuartigen klimafreundlichen Brennstoffen ermöglicht werden, die heute übliches Heiz-Öl oder -Gas ersetzen. Heute schon in vielen Netzen erhältlich ist sogenanntes Biogas, das aus organischen Materialien oder über sogenanntes Power-To-Gas-Verfahren z.B. aus regenerativem Windstrom erzeugt wird. Heutzutage leider noch in relativ geringen Mengen.

Trotzdem kann man schon heute seine Pflicht zu 65 Prozent regenerativem Brennstoff durch den Bezug von Biogas erfüllen. In diesem Fall muss für die Wärmeversorgung zu mindestens 65 Prozent Biomasse, zum Beispiel nachhaltiges Biomethan bzw. biogenes Flüssiggas verwendet werden. Biomethan muss dabei die Vorgaben des ErneuerbareEnergien-Gesetzes erfüllen (Anlage 1, Nummer 1 a bis c). Dies hat der Betreiber der Heizungsanlage mittels der Rechnungen für die Belieferung mit Biomethan nachzuweisen. Eine besondere Gasheizungsanlage ist dafür nicht notwendig – Biogas kann in handelsüblichen Gasbrennwertheizungen eingesetzt werden. Staatlich gefördert wird diese Brennwerttechnik allerdings nicht.

Eine weitere Hoffnung für Gas-Heizungs-Fans ist Wasserstoff. Auch er wird im Idealfall aus Ökostrom hergestellt und soll künftig über das in Deutschland weit verbreitete Gasnetz zur Verfügung gestellt werden. Um mit Wasserstoff zu heizen muss allerdings eine sogenannte H2-ReadyGasheizung eingebaut werden. Wann und wo Wasserstoff künftig zum Heizen zur Verfügung stehen wird, steht momentan noch völlig in den Sternen – dementsprechend auch die mit der Wasserstoffheizung verbundenen Kosten. Auch für Ölheizungen könnte es künftig biobasierte Ersatzstoffe für herkömmliches fossiles Heizöl geben. Bislang gibt es allerdings keinen Heizöl-Ersatz, der die 65 Prozent-Hürde des GEG nehmen kann.

Was kostet eine komplett neue GEG-konforme Heizungsanlage?

Wärmenetz

  • Invest-Kosten: Für die Fernwärmeübergabestation und deren Installation muss man mit 5 000 bis 20 000 Euro rechnen. In manchen Gebieten übernimmt der Fernwärmeanbieter die Anschlusskosten.
  • Mögliche Heizkostenersparnis: Die Bezugskosten pro Kilowattstunde variieren von Versorger zu Versorger sehr stark und sind 2023 häufig enorm gestiegen. Deswegen solltest du dich genau erkundigen, ob du mit Fernwärme günstiger heizen kannst. Bild: www.danfoss.de
Heizungstausch Waermenetz
Heizungstausch Wärmepumpe

Wärmepumpe

  • Invest-Kosten: Die Kosten einer Wärmepumpe hängen von der Art der Wärmepumpe und der Erschließung der Wärmequelle ab. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind in der Anschaffung am günstigsten. Hier muss man mit 8 000 bis 16 000 Euro zzgl. Installation rechnen. Wärmepumpen mit erdgekoppelter Wärmequelle sind teurer und es kommen noch Kosten für Sonden- oder Brunnenbohrungen oder die Verlegung von Erdkollektoren hinzu.
  • Mögliche Heizkostenersparnis: 30 Prozent und mehr Heizkosten-Ersparnis sind bei einer optimal ausgelegten und arbeitenden Wärmepumpe möglich. Bild: www.mitsubishi-les.com

Biomasse

  • Invest-Kosten: Eine komfortable Holz-Pellets-Zentralheizung für Einfamilienhäuser kostet mit Einbau, Brennstofflager, Pufferspeicher, Förder- und Abgasanlage zwischen 20 000 und 30 000 Euro.
  • Mögliche Heizkostenersparnis: In den letzten zehn Jahren waren Pellets im Schnitt 27 Prozent günstiger als Heizöl und Erdgas (Quelle: Deutsches Pelletsinstitut). Ähnlich wie beim Einkauf von Heizöl, kann man außerdem durch den Brennstoffkauf zu saisonal besonders günstigen Zeiten profitieren. Bild: www.oekofen.de
Heizungstausch  Biomasse
Heizungstausch  Aufdach Solarthermie

Solarthermie

  • Invest-Kosten: Eine Thermosolaranlage zur Heizungsunterstützung mit 15 Quadratmetern für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt kann man inklusive Pumpen, Pufferspeicher und Installation je nach Kollektorart für einen Preis von 9 500 bis 14 000 Euro kaufen.
  • Mögliche Heizkostenersparnis: Je nach Witterung kann mit der Thermosolaranlage bis zu 600 Euro pro Jahr an Heizkosten gespart werden. Bild: www.bosch-homecomfort.com

Wasserstoff, Bio-Öl & -Gas

  • Invest-Kosten: Laut BDH kostet ein Gasbrennwertgerät mit dem Prüfsiegel „H2-ready“ für die Beimischung von bis zu 20 Volumenprozenten Wasserstoff aktuell zwischen 9 000 und 11 000 Euro. Die Investitionskosten für die ab 2026 verfügbaren, vollständig auf den Betrieb mit Wasserstoff umrüstbaren Anlagen sind noch nicht bekannt. Biogas kann in herkömmlichen Gasheizungen genutzt werden. Es ist allerdings in der Regel teurer als normales Heizgas. Bio- Heizöl gibt es bislang noch nicht.
  • Mögliche Heizkostenersparnis: Heute noch nicht absehbar. Bild: canva, wloven
Heizungstausch  Wasserstoff
Heizungstausch  Hybridheizung WP Lüftung

Hybridheizungen

  • Invest-Kosten: Sehr individuell abhängig von den gewählten Komponenten.
  • Mögliche Heizkostenersparnis: Ebenfalls sehr individuell abhängig von den gewählten Komponenten. Bild: www.vaillant.de

ENERGIEBERATER HELFEN WEITER

Eine erste individuelle Energieberatung zu Hause bekommst du von der Verbraucherzentrale Energieberatung. Das kostet dich nur 30 Euro, bietet dir aber guten Aufschluss darüber, welche Energiesparmaßnahmen sich für dein Haus lohnen. Mehr unter www.verbraucherzentraleenergieberatung.de

Energieberater, die sich für die staatlich geförderte Energieberatung und -beantragung qualifiziert haben und für eine fachgerechte, unabhängige und neutrale Beratung sowie Bau- oder Sanierungsbegleitung sorgen, findest du unter www.energie-effizienz-experten.de

Förderungen und Finanzierungshilfen

Wer seine alte Heizung im Rahmen eines Heizungstauschs gegen eine neue GEG 2024-konforme Heizung auswechselt, kann üppige staatliche Fördermittel bekommen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst alle Förderprogramme von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen – auch den Einsatz neuer Heizungsanlagen oder die Optimierung bestehender Heizungsanlagen – sowie für die energetische Verbesserung der Gebäudehülle, was ebenfalls zu deutlichen Heizkosteneinsparungen führt.

Die BEG besteht aus drei Teilen:

  • 1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • 2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • 3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Heizungstausch Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen
Grafik: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Wer ausschließlich einen Heizungstausch vornehmen will, fährt mit der BEG EM am besten. Hier ist lediglich eine Beratung durch den Heizungs-Fachbetrieb vorgeschrieben. Für Privatpersonen, die ein Haus besitzen und dieses umfassend sanieren möchten, kann sich die BEG EG unter Umständen finanziell mehr lohnen. Um das im Detail herauszufinden, brauchst du einen Expertenrat. Um die Förderungen für den Heizungstausch zu beantragen muss du dich online auf „meine KfW“ (https://meine.kfw.de/) für ein konkretes Vorhaben registrieren.

Voraussichtlich ab dem 27.2.24 kannst du dann deinen Zuschuss oder deinen Ergänzungskredit beantragen. Hierfür benötigst du die Bestätigung zum Antrag (BzA), die dein Energieberater oder dein Heizungsbauer für dich erstellt. Darüber hinaus benötigst du den abgeschlossenen Liefer- oder Leistungsvertrag. Den Ergänzungskredit beantragst du bei deinem Finanzierungspartner.

Wichtig: Den Kredit erhältst du nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/ oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen. Das klingt komplizierter als es ist. Denn bei der Beantragung der Förderung hast du mit deinem qualifizierten Energieberater bzw. Heizungsfachmann erfahrene Experten an deiner Seite, die dich bei der Erlangung der Heizungsförderung unterstützen.

Im Idealfall können für den Heizungstausch bis zu 23 500 Euro staatliche Zuschüsse winken. Pro Einfamilienhaus sind Heizungstausch-Kosten bis zu einer Höhe von 30 000 Euro förderfähig. Davon erhältst du maximal 70 Prozent als Zuschuss, also bis zu 21 000 Euro. Zusätzlich kannst du einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2 500 Euro erhalten. Wichtig: Wer die maximale Förderung für den Heizungstausch erhalten will, muss sich den Geschwindigkeitsbonus sichern, den es in Höhe von 20 Prozent nur bis 2028 geben wird.

PRAXIS-BERICHT 1: GASHEIZUNG RAUS, SOLAR PLUS WÄRMEPUMPE REIN

Als die heutigen Besitzer das Zweifamilienhaus 2001 von den Eltern übernahmen, befand sich das 240 Quadratmeter große Gebäude, mit einem Energiebedarf von 270 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, energetisch nach heutiger Einstufung in der schlechtesten Energieeffizienzklasse H. Schon vor über 20 Jahren ein inakzeptabler Zustand.

So führten die neuen Besitzer umfangreiche Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle durch und installierten eine 16 Quadratmeter große Solarthermieanlage zur Unterstützung der Gasheizung und Warmwasserbereitung. Dieses Maßnahmenpaket senkte den Gasverbrauch des Hauses um etwa ein Viertel. Mit einem Energiebedarf von 145 kWh/m2 im Jahr: nach heutiger Einstufung der Energieeffizienzklasse E.

Im Zuge der Aufstockung des Gebäudes und dem Umbau des Erdgeschosses ergab sich bereits 2019 die Gelegenheit, das Haus einer weiteren energetischen Optimierung zu unterziehen. Damals bauten die Hausbesitzer nochmal eine moderne Gasheizung ein, die die Heizkosten weiter senken konnte. Für den Umstieg von fossiler auf erneuerbare Energie wurde diese noch junge Gastherme gegen eine Wärmepumpe von Wolf ausgetauscht. Heute wird diese von der großen PV-Anlage auf einem Nebengebäude und einem Batteriespeicher mit 25,2 kWh Ladekapazität weitestgehend mit selbst erzeugtem Strom versorgt.

Die ursprünglichen Heiz-Energiemengen im Jahr 2001 von 18 500 kWh Erdgas reduzierten sich dank der Wärmepumpe auf 3 800 kWh Strom pro Jahr. Die Gesamtenergiekosten für Heizung, Warmwasser, Haushaltsstrom und Strom für die E-Fahrzeuge belaufen sich heute auf unter 50 Euro pro Monat.

Bild 1: Das flach geneigte Dach des Garagengebäudes eignete sich perfekt für die große Photovoltaikanlage, die heute den Strom für Haus, Heizung und Mobilität der Familie liefert.

Bild 2: Überschüssige Energie der PV-Anlage wird in einer Hausbatterie mit 25,2 kWh Ladekapazität im Heizraum gespeichert.

Bild 3: Die Thermosolaranlage wanderte im Zuge der Gebäudeaufstockung vom Dach an die Südfassade des Hauses.

Bild 4: Zufriedene Sanierer: Die Investitionskosten der neuen Wärmepumpenanlage und der PV-Anlage mit Batteriespeicher werden sich in maximal 10 Jahren amortisiert haben.

Bilder: www.wolf.eu

PRAXIS-BERICHT 2: ÖLHEIZUNG RAUS – HOLZHEIZUNG REIN

Familie Nickel muss sich keine Gedanken mehr über das Heizungsgesetz machen, denn sie hat ihre alte Ölheizung, Baujahr 1992 und zuletzt mit einem Verbrauch von rund 2 000 Liter Heizöl in den Ruhestand geschickt. Schon länger war den Nickels klar: Es muss eine neue Heizung her, um ihr selbstgenutztes Einfamilienhaus zukunftsfähig aufzustellen. Und nicht nur das, die Hausbesitzer wollten auch beim Strom klimaneutral werden. Die Entscheidung: Aufs Dach kam eine Photovoltaikanlage mit 16 kWp und in den Keller eine Pelletheizung von Ökofen mit 18 kW Kesselleistung. Damit hat die Familie für die nächsten Jahrzehnte Ruhe und muss sich nicht mehr über steigende Ölpreise Gedanken machen.

Rein wirtschaftlich betrachtet, sparen die Nickels durch das Heizen mit den kleinen Holzpresslingen im Schnitt 20 bis 30 Prozent im Vergleich zu Heizöl oder Gas. Außerdem erhielten Nickels beim Umstieg auf Pellets plus PV-Anlage eine staatliche Förderung in Höhe von 24 200 Euro. Diese trägt wesentlich dazu bei, dass sich die Investition mittelfristig amortisiert. Was aber neben dem ökonomischen Aspekt die Pelletheizungen für Renovierende wie Familie Nickel so attraktiv macht, ist die Tatsache, dass man mit Holzpellets nahezu klimaneutral heizt, da ihre Verbrennung nur die Menge an Kohlendioxid freisetzt, die der Baum beim Wachstum der Atmosphäre entzogen hat. Da der Brennstoff regional hergestellt wird, sind auch die Transportwege klimafreundlich kurz.

Bild 1: Der Pelletbrennwertkessel wurde durch einen neuen Pufferspeicher ergänzt.

Bild 2: Das Pelletlager wurde im alten Tankraum eingerichtet. Der Gewebetank der Familie Nickel fasst maximal 5,4 Tonnen Pellets. Über Saugschläuche werden sie direkt zum Heizkessel transportiert.

Bild 3: Die 16 kWp-PV-Anlage auf dem Süddach des Einfamilienhauses versorgt die Familie mit grünem Sonnenstrom.

Bild 4: Das Pelletlager wurde im alten Tankraum eingerichtet. Der Gewebetank der Familie Nickel fasst maximal 5,4 Tonnen Pellets. Über Saugschläuche werden sie direkt zum Heizkessel transportiert.

Bilder: www.oekofen.de

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