Barerefrei wohnen: Das hat nichts mit Krankheit und Alter zu tun, im Gegenteil, viele Maßnahmen sind für Jung und Alt komfortabel und können den Alltag auf angenehme Art und Weise sogar erleichtern.
Renommierte Fertigbaufirmen bieten barrierefreie Hausplanungen an – egal ob es nun um eine spezielle behindertengerechte Lösung oder eben um das vorausschauende Bauen eines (Mehrgenerationen-)Hauses geht. Und sie sollten auch darüber informieren können, welche speziellen finanziellen Fördermöglichkeiten es jeweils gibt.
Gutes Design zeichnet sich dadurch aus, dass ein Produkt ohne fremde Hilfe einfach zu bedienen ist, ein Grundriss sollte flexibel gestaltet sein, um den Einschränkungen des Alters entgegenwirken zu können. Genau genommen beginnt die richtige Planung schon vor der Haustüre.
Klassische Grundrissplanung ist zu überdenken
Ein bodenebener Eingang erleichtert den Transport schwerer Einkaufstüten, auch der Kinderwagen lässt sich dadurch deutlich einfacher in den Flur bewegen. Haben dann noch die Innentüren ein lichtes Maß von 90 Zentimetern Breite, besitzen Sie bereits ein mit dem Rollstuhl befahrbares Haus. Im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit des Hauses, ist die klassische Grundrissaufteilung „unten wohnen, oben schlafen“ zu überdenken. Planen Sie das Erdgeschoss so, dass es sich bei Bedarf auf dieser Ebene separat wohnen lässt. Das bedeutet, dass neben dem Wohn- auch ein Schlafzimmer und eine Küche theoretisch möglich sind. Diese Räume lassen sich zunächst als Büro oder Gästezimmer nutzen. Nicht zu vergessen sind auch die Anschlüsse für WC und Badezimmer. Beim Grundriss sollten Sie außerdem auf verwinkelte, enge Flure verzichten. Ein Tipp, der eigentlich für jeden Neubau gilt, schließlich bringen solche Flure keinen zusätzlichen Wohnraum, sondern dienen lediglich als reine Verkehrsflächen. Unvermeidbare Verkehrsflächen sollten mindestens 90 Zentimeter breit sein. Praktisch sind Räume, die sich offen aneinander gliedern und dadurch genug Bewegungsfläche vor Türen und Treppen bieten. Bei einer Bewegungsfläche von 150 mal 150 Zentimetern lassen sich Kinderwägen und Rollstühle wesentlich leichter rangieren.
Offene Räume und Schiebetüren sorgen für Bewegungsfreiheit
Auch beim Thema Türen lässt sich in Sachen Barrierefreiheit einiges optimieren: Türschwellen werden schnell zu Stolperfallen, schmale Türrahmen können Rollstuhlfahrern den Zugang zu den Räumen erschweren. Schiebetüren in ausreichender Breite und ohne Bodenschwelle bieten Bewegungssicherheit und erhöhen den Komfort. Türen müssen auch für sehbehinderte Menschen erkennbar sein. Dies lässt sich durch Kontraste erreichen, also durch helle oder dunkle Farben.
Erleichterung und Komfort für alle Altersgruppen
Planen Sie ein Haus mit mehreren Etagen, sind Treppen unvermeidlich. Es empfiehlt sich, eine gerade Form zu wählen – so lässt sich auch problemlos nachträglich ein Treppen-Lift einbauen. Überstehende Stufen gilt es zu vermeiden, planen Sie stattdessen Setzstufen. Handläufe an den Seiten geben Sicherheit. So weit zum Allgemeinen. In den unterschiedlichen Räumen lassen sich Maßnahmen ergreifen, die für alle Hausbewohner eine Erleichterung darstellen. Eine bodenebene Dusche und höhenverstellbare Waschbecken beispielsweise schätzen auch jüngere Menschen.
Für Sicherheit, nicht nur im Bad, sorgen kontrastreiche, rutschfeste Böden (zum Beispiel rutschhemmende Fliesen) und eine ausreichende blend- und schattenfreie Beleuchtung. Lichtschalter sollten nicht zu hoch über dem Boden installiert werden, in einer Höhe von 85 Zentimetern werden die Schalter auch von kleineren Kindern gut erreicht, für Erwachsene ist diese geringere Höhe ergonomischer. Gar keinen Schalter mehr benötigt, wer auf eine Lichtquelle setzt, die auf Bewegung reagiert. Überhaupt sind es häufig kleine Details, die den Alltag enorm erleichtern.
Haltegriffe und erhöhte Sitzmöbel helfen beim Aufstehen, elektronische Rollläden, Fenster- und Heizungssteuerung, höhenverstellbare Arbeitsplatte und Küchenschränke mit speziellen Öffnungssystemen bieten Flexibilität und Komfort. Auch begehbare Kleiderschränke erhöhen den Komfort im Haus. Die Garderobe der ganzen Familie lässt sich hier bequem unterbringen, Kleiderschränke in den einzelnen Zimmern sind nicht mehr zwingend nötig.
Unabhängige Tipps von Städten und Verbänden
Laut dem Behindertengleichstellungsgesetz gewinnt ein Haus an Wert, wenn es für alle „ohne Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar ist.“ Also gleichermaßen für Jung und Alt, für Leute mit hohen Komfortansprüchen und Menschen mit leichten Handicaps und unterschiedlichen körperlichen Einschränkungen. Begriffe wie „barrierearm“, „altengerecht“ und „barrierefreundlich“ folgen aber keiner klaren Definition. Obwohl in Gesetzen und Normen festgelegt, ist auch die „Barrierefreiheit“ kein allgemeingültiges „Siegel“. Sie muss an eigenen Bedürfnissen gemessen werden, Details im Zweifelsfall von Experten geprüft und vertraglich fixiert werden.
Wohnberatungstellen, deren Träger Städte, Gemeinden, Verbände und Vereine sind, geben in der Regel kostenlose und unabhängige Tipps. Auch Architekten und Handwerker bieten oft ein kostenloses erstes Beratungsgespräch. So vorbereitet, halten Sie sich sämtliche Optionen offen und verbauen sich im wahrsten Sinnen des Wortes nicht Ihren Neubau.
Staatliche Zuschüsse entlasten den Geldbeutel der Bauherren
Finanzierungshilfe gibt es von staatlicher Seite im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht umbauen“. Wer einzelne Maßnahmen durchführt (Anlegen eines barrierefreien Hauszugangs oder Badsanierung) oder aber ein Haus umfangreich zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, kann pro Wohneinheit bis zu 50.000 Euro zu sehr günstigen Zinsen bekommen. So zahlen Antragsteller bei einer Laufzeit und Zinsbindung von zehn Jahren einen Zins von 1,0 Prozent (alle Angaben Stand 14.11.2014).
Wird der Maximalbetrag von 50.000 Euro in Anspruch genommen, zahlt der Darlehensnehmer nach zwei tilgungsfreien Anlaufjahren mit einer Zinsrate von 41,67 Euro pro Monat ab dem dritten Jahr eine monatliche Rate von 542,16 Euro. Nach zehn Jahren ist der Kredit abbezahlt. Auch der Fiskus kann an den Kosten für Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit beteiligt werden.
Dazu machen Hausbesitzer in ihrer Steuererklärung Sonderausgaben geltend. Bei kleineren Maßnahmen lässt sich auch die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Zum Beispiel für eine Rampe vor dem Hauseingang, die Verbreiterung von Türen oder den Einbau eines Treppenlifts. Bei entsprechendem Einkommen muss eventuell ein Eigenanteil erbracht
werden.
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