Brennpunkt Öfen

Um die Wärmeversorgung mit Holz von Anfang an richtig anzugehen, sind einige Dinge zu beachten: Kaufen Sie nur eine zugelassene und geprüfte Feuerstätte mit CE- oder Ü-Zeichen (z.B. nach DIN EN 13240). Seit dem 22. März 2010 benötigen Sie außerdem eine sogenannte Prüfstandsmessbescheinigung. Diese gibt Auskunft darüber, ob unter anderem die Staubgrenzwerte nach der 1. Verordnung zur Durchführung 
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) eingehalten werden. Die Bundesregierung hat mit der Novellierung der 1. BImSchV eine Grundlage zur Reduktion von Feinstaubausstoß aus Holz-Feuerstätten geschaffen. Ein weiteres Auswahlkriterium beim Ofenkauf ist die Leistung der Feuerstätte. Sie sollte auf den zu beheizenden Wohnraum abgestimmt und nicht zu groß sein. Wenn eine Feuerstätte überdimensioniert ist, kann es schnell zur Überhitzung der Räume kommen.

Viel Leistung garantiert keinen Heizerfolg

Um die Wärme zu regulieren, drosseln die Bewohner den Ofen meistens über einen Regler. Dies führt zu schlechten Verbrennungsergebnissen und starker Rauchbildung – und zum Ärger mit Nachbarn. Grundsätzlich sind für Einzelräume Heizleistungen von 5 bis 6 kW völlig ausreichend. Ein Nachteil von Kaminöfen liegt darin, dass fast ausschließlich der Aufstellraum von der ausgestrahlten Wärme profitiert, in den anderen Zimmern kommt die warme Luft auch bei geöffneten Türen kaum an. Gerade in den heutigen gut gedämmten und abgedichteten Häusern kann ein Kaminofen sogar zu Überhitzung führen. Da kommt ein wasserführender Kaminofen gerade recht: Die Überhitzung einzelner Räume wird vermieden, da ein Teil der erzeugten Wärme in den Heizwasserkreislauf der häuslichen Zentralheizung eingespeist wird. Auch entfernte Räume profitieren von der Wärme aus Holz. Für die Planung und fachgerechte Installation sollte unbedingt ein Fachmann zu Rate gezogen werden.

Vorgegebene Abstände für mehr Sicherheit

Um Brandgefahr auszuschließen, dürfen an Bauteilen, die vollständig oder teilweise aus brennbaren Baustoffen bestehen, keine höheren Temperaturen als 85 Grad auftreten. Dies ist in der Regel bei einem Abstand von 40 Zentimetern von der Feuerstätte bis zu den Bauteilen erfüllt. Fußböden aus brennbaren Baustoffen müssen im Bereich der Ofentür durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen geschützt werden. Der Belag muss sich vor dem Ofen mindestens 50 Zentimeter und seitlich mindestens 30 Zentimeter über die Feuerraumöffnung hinaus erstrecken. Bewährt haben sich unter anderem Guss- oder Glasplatten. Feuerstätten für feste Brennstoffe benötigen Verbrennungsluft. Die Verbrennungsluft strömt in der Regel über die Undichtheiten des Aufstellraumes wie Türen und Fenster zur Feuerstätte. Eine ausreichende Verbrennungsluft für Feuerstätten bis 35 kW gilt als gesichert, wenn das Volumen des Aufstellraums viermal größer ist als die Leistung. Hat z.B. eine Feuerstätte eine Leistung von 5 kW und der Aufstellraum ein Volumen von mindestens 20 Kubikmetern, so ist dies ausreichend – wenn sich in der Wohneinheit keine luftabsaugenden Einrichtungen wie Dunstabzugsanlagen oder raumlufttechnische Anlagen befinden. In diesem Fall sind Fensterkontaktschalter oder Druckwächter erforderlich. In besonders dichten Gebäuden, also bei Neubauten, ist in der Regel der Einbau eines Druckwächters erforderlich. Ofenrohre müssen ausreichend und dauerhaft befestigt sein. Sie müssen außerdem einen Abstand von mindestens 40 Zentimetern zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen einhalten. Es genügt ein Abstand von mindestens 10 Zentimetern, wenn die Verbindungsstücke mindestens zwei Zentimeter dick mit nicht brennbaren Dämmstoffen ummantelt sind.

Anforderungen an den Schornstein

An den Schornstein werden vielfältige Anforderungen gestellt. Der erforderliche Querschnitt ist im Wesentlichen abhängig von der Feuerstätte und von der Höhe des Schornsteins ab der Rauchrohreinführung bis zur Mündung. Um sich selbst und Nachbarn vor Abgasen und Qualm besonders in der Anheizphase zu schützen, müssen Schornsteine im Umkreis von 15 Metern Fenster, Türen und Lüftungsanlagen um mindestens einen Meter überragen. Diese relativ neue Anforderung wird immer noch häufig nicht genug beachtet und kann zu kostspieligen Nachbesserungen führen. Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie hier >>

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