Wenn Gespräche im Nebenzimmer oder Schritte auf der oberen Etage nerven oder den Schlaf rauben, leiden Wohnqualität und Gesundheit. Nach einer Erhebung im Auftrag der Techniker Krankenkasse ist Lärm ein ungemeiner Stressfaktor. Als Umweltfaktor stellt er laut Weltgesundheitsorganisation WHO sogar das zweitgrößte Gesundheitsrisiko dar. Auf Dauer macht Lärm krank: Menschen, die ständigem Krach ausgesetzt sind, haben ein höheres Herzinfarktrisiko und neben Gehörschäden können Schlafstörungen und Depressionen die Folge sein. Nach Messungen der Bundesvereinigung Initiative Hören e.V. wird die Schlafqualität bereits bei einem Schalldruckpegel von 25 bis 50 Dezibel (dB) beeinträchtigt – so laut wie normale Bewegungsgeräusche oder leises Sprechen. Psychische Reaktionen treten ab 30 Dezibel auf.
Geräusche entstehen durch Schall, also Luft, die wellenförmig schwingt. Je höher diese Wellen, desto lauter. Von den Schwingungen pro Sekunde (Frequenz) hängt der Klang ab. Man unterscheidet drei Arten von Schall: Luftschall, Körperschall und Trittschall. Unter Luftschall versteht man die Ausbreitung von Schallwellen in der Luft, durch Sprache, Musik oder Straßenlärm. Er kann relativ leicht durch massive, schwere Wände und Decken minimiert werden. Körperschall breitet sich in festen, einzelnen Bauteilen aus und gelangt so in daneben und darunter liegende Zimmer. Er wird durch Gehen, Klopfen und Ähnliches ausgelöst und lässt sich nur durch Entkoppeln der Bauteile vermeiden. Trittschall wird als Körperschall verursacht und durch die Luft verbreitet. Im Stock darunter wird er als Körperschall wahrgenommen.
So wird die Belastung wirkungsvoll reduziert
Als Schallschutzmaßnahmen stehen zuerst der Einsatz lärmmindernder Baustoffe und die Vermeidung von Schallübertragung. Entscheidend sind unter anderem Gewicht und Dicke eines Materials. Schwere Materialien mit hoher Rohdichte, also großer Masse – wie Wände aus Kalksandstein und Beton – sind schwer in Schwingung zu bringen und bieten guten Schallschutz. Aber auch leichtere Materialien können dies: In der Holzbauweise wird der Schallschutz durch mehrschalige Wände und Dämmschichten von mindestens 15-18 Zentimetern erreicht. Zwischen Reihen- und Doppelhäusern müssen zwei komplett schallentkoppelte Haustrennwände vorgesehen werden. Geschossdecken sollten mehrschalig aufgebaut und mit einer Trittschalldämmung versehen sein.
Schallarm sind Deckenauflagen ohne direkten Kontakt zu Wänden und Decke mit elastischem Bodenbelag wie Linoleum, Kork oder PVC. Vor allem schwimmender Estrich hat sich als beinah lärmneutral bewährt: Der Unterboden ist durch Dämmschicht und Fugen von der Decke und Wänden getrennt. Ansonsten entstünde hier eine klassische Schallbrücke.
Ebenso wichtig: Isolierungen bei Wasser- und Sanitärinstallation. Der meiste Außenlärm gelangt durch Fenster ins Hausinnere. Ihre Schalldämmwerte sollten daher möglichst hoch sein und Rollläden mit schallfrei installierten Rolllädenkästen und mindestens fünf Zentimetern Abstand zur Scheibe sind ratsam. In manchen lärmintensiven Gegenden werden Schallschutzgläser bezuschusst.
Offene Räume begünstigen die Schallentwicklung
Letztlich ist auch die Grundrissgestaltung maßgeblich dafür, ob sich Geräusche im Haus gut ausbreiten oder ob sie aufgehalten werden. Bieten offene Räume optische Großzügigkeit, kann sich der Schall hier ungehindert ausbreiten und verstärken. Darum Galerien lieber durch Türen abtrennen und die Räume im oberen Geschoss damit vom Geschehen im Erdgeschoss entkoppeln. Auch mit einer entsprechenden Möblierung lässt sich der Schall dämpfen. Ist die Einrichtung „zu kahl und hochglanzmäßig“, sorgen die glatten Oberflächen und harten Böden für Halleffekte. Sofakissen, Vorhänge und Teppiche wirken schalldämpfend.
Für Schallschutz keine gesetzlichen Vorgaben
Anders als beim Wärmeschutz gibt es beim Schallschutz keine gesetzlichen Vorgaben für frei stehende Einfamilienhäuser. Die meisten Verträge enthalten keine Vereinbarungen zum „erhöhten Lärm- oder Schallschutz“. Generell wird er in der DIN 4109 geregelt, die Mindestanforderungen enthält. Doch nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs reicht die DIN-Norm heute nicht mehr aus. Bauherren haben ein Recht auf besseren Schallschutz und sollten darauf achten, dass mindestens erhöhter Schallschutz und die sogenannten „anerkannten Regeln der Technik“ (aRdT) vertraglich vereinbart werden – praktisch bewährte und juristisch anerkannte Soll-Eigenschaften von Baumaterial und -maßnahmen. Am besten lassen sich Bauherren früh von unabhängigen Experten beraten und die Baubeschreibung prüfen, damit geeignete Schallschutzmaßnahmen frühzeitig schriftlich festlegt werden können.