Eine angenehme Geräuschkulisse kann die Kreativität fördern. Ist aber Konzentration gefragt oder wollen wir schlafen, können leiseste Töne stören. Nach einer Erhebung im Auftrag der Techniker Krankenkasse ist Lärm ein großer Stressfaktor. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hält Lärmbelastung für das zweitgrößte Gesundheitsrisiko: Menschen, die ständig Lärm ausgesetzt sind, haben ein höheres Herzinfarktrisiko, neigen eher zu Schlafstörungen und Depressionen – und natürlich zu Hörschäden. Im Gegensatz zu den Augen, die wir zur Entspannung schließen können, sind die Ohren immer „auf Empfang“. Eine nachhaltige Linderung von Lärmstress erreicht man daher nur durch eine „Beruhigung“ seiner Umgebung. Ein effektiver Schallschutz lässt sich vor allem beim Bau eines neuen Hauses effektiv umsetzen.
Zuhause Ruhezonen schaffen
Als Schall bezeichnet man im Allgemeinen Geräusche und Töne, die von Menschen und Tieren mit dem Ohr-Gehirn-System wahrgenommen werden. Schall entsteht durch die Ausbreitung von kleinsten Druck- und Dichteschwankungen in elastischen Medien wie Gasen, Flüssigkeiten oder Festkörpern. Man unterscheidet den Nutzschall (Musik oder Stimme beim Gespräch) vom Störschall (Baustellen- oder Verkehrslärm). Gemessen wird Schall in Form des Schalldruckpegels in der Maßeinheit Dezibel (dB).* Je höher der Schalldruck desto lauter der Ton.
Tipp für bessere Akustik
Die Wahl von glatten Böden und Wänden sowie großen Fensterflächen führt oft zu einer schlechten Akustik in unseren Wohnräumen mit störenden Hall- und Flatterecho-Effekten. Schallabsorbierende Materialien wie Heimtextilien und spezielle Schallabsorberflächen schaffen Abhilfe.
Die Tonqualität hängt von der Frequenz, also der Anzahl der Schallwellen pro Sekunde, ab. Die Höhe eines Tones trägt neben dessen Lautstärke wesentlich zur individuellen Wahrnehmung eines Geräusches bei. So verschiebt sich zum Beispiel die Hörgrenze, also der nötige Mindestschalldruckpegel, damit der Mensch Töne noch wahrnimmt, wenn die Frequenz besonders hoch oder besonders niedrig ist. Darüber hinaus ist das Hörvermögen und auch die Empfindlichkeit gegenüber Geräuschen stark von Alter und Gesundheitszustand abhängig: Kinder haben ein wesentlich empfindsameres Gehör als Erwachsene. Je älter die Hörorgane werden, und je öfter sie überreizt wurden, desto abgenutzter sind sie. Ergebnis: Altersschwerhörigkeit.
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Im Einfamilienhaus gibt es verschiedene Arten von Störschall, die unterschiedliche Dämmmaßnahmen erfordern. Man unterscheidet in Luftschall, Körperschall und Trittschall.
Körperschall ist Schall, der sich in einem Festkörper also z.B. Bauteilen ausbreitet. Er lässt sich gut durch das Entkoppeln der Bauteile voneinander vermeiden. Ein typisches Beispiel im Hausbau ist die doppelte Trennwand zwischen Reihen- oder Doppelhäusern, die sehr guten Schallschutz garantiert, solange die beiden Wandschalen sich wirklich an gar keinem Punkt berühren.
Trittschall entsteht durch die Bewegung von Menschen auf dem Fußboden, durch den Betrieb der Waschmaschine oder anderer Hausgeräte und wird als Körperschall an die umliegenden Räume weitergegeben. Er lässt sich aber gut durch das Einbringen eines schwimmenden Estriches unterbinden, der den Fußboden eines Raumes von den tragenden Gebäudeteilen entkoppelt.
Unter Luftschall versteht man die Ausbreitung von Schallwellen in der Luft, durch Sprache, Musik oder Verkehr. Er kann z.B. durch massive, nur schwer in Schwingung zu versetzende Bauteile, spezielle mehrschalige Konstruktionen oder schallabsorbierende Oberflächen aufgehalten werden. Bei fast allen von außen auf unseren Wohnbereich einwirkenden Lärmemissionen, zuvorderst etwa vom Straßen- oder Flugverkehr, handelt es sich um Luftschall.
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Schallschutz vertraglich festhalten
Je nach dem, wie hoch dieser zu erwartende Außenlärmpegel ist, müssen die Außenbauteile eines Hauses nach DIN 4109 ein sogenanntes „resultierendes Schalldämmmaß“ aufweisen. Dieses soll bewirken, dass in den Aufenthaltsräumen im Hausinneren ein „zumutbarer Lärmspiegel“ von maximal 35 Dezibel nachts und 40 Dezibel tagsüber eingehalten werden kann. Steht ihr Haus z.B. an einer stark befahrenen Straße im Lärmpegelbereich 5, mit einem maßgeblichen Außenlärmpegel von 71 bis 75 Dezibel, so müssen die Außenbauteile in Richtung Straße ein Schalldämmmaß von 45 Dezibel aufweisen.
Für die meisten Großstädte und Metropolregionen gibt es sogenannte Lärmkarten, aus denen man entnehmen kann, in welchem Lärmpegelbereich das eigene Baugrundstück liegt. Falls keine Lärmkarte vorhanden ist, wird der zu erwartende Lärmpegel nach DIN 4109 berechnet.
Damit das Haus aber auch entspechend schallschützend gebaut wird, müssen Bauherren unbedingt darauf achten, dass der Schallschutz – vor allem, wenn erhöhte Anforderungen gestellt werden – auch explizit im Bauvertrag festgehalten wird. Experten empfehlen, sich hier mindestens einen Schallschutz nach DIN 4109 mit dem Beiblatt 2, der VDI Richtlinie 4100 sowie die Einhaltung der „anerkannten Regeln der Technik“ schriftlich zusichern zu lassen.