hilft, Trinkwasser und damit auch Gebühren einzusparen. Ziel der Regenwasserbewirtschaftung ist es, von den versiegelten Flächen 100 Prozent der anfallenden Niederschlagsmenge möglichst auf dem Grundstück zu halten – auch, wenn nur ein Bruchteil davon genutzt werden kann. Nur so ist die Forderung künftiger Baugenehmigungen zu erfüllen, auf den Regenabfluss vom Grundstück zu verzichten und die Niederschlagsgebühr, die zukünftig bei allen Gebäuden und befestigten Flächen erhoben wird, zu vermeiden.
Die Wasserwirtschaft ist im Umbruch
Kommunen, die Regenwasser noch ohne Auflagen oder Extragebühren ins Kanalnetz übernehmen, stehen vor einschneidenden Veränderungen, die alle Haus- und Grundstücksbesitzer (von Wohngebäuden, Gewerbe- und Industriebetrieben) zu spüren bekommen werden. In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg ist vom jeweiligen Verwaltungsgerichtshof in letzter Instanz bereits klargestellt worden, dass die gesplittete Abwassergebühr, bei der das Ableiten von Niederschlägen in den Kanal separat in Rechnung gestellt wird, aus Gerechtigkeitsgründen eingeführt werden muss.
Die daraus resultierende Gebührenhöhe ist von Ort zu Ort unterschiedlich, denn jede Kommune hat eine gewisse Gestaltungsfreiheit. Damit verbunden ist auch die Pflicht, nur den tatsächlichen Aufwand der Regenwasserableitung den Gebührenzahlern in Rechnung zu stellen – und die Schmutzwassergebühr, in der dieser Aufwand bisher pauschal enthalten war, entsprechend zu ermäßigen. Wer kein Regenwasser mehr vom Grundstück ableitet, kann die neu eingeführte Niederschlagsgebühr komplett sparen und profitiert von der geringeren Schmutzwassergebühr zusätzlich, Jahr für Jahr!
Darüber hinaus kann durch die Verwendung von Regenwasser in Haus und Garten bis zu 50 Prozent der Trinkwassergebühr eingespart werden – alles ohne Komfortverzicht und ohne Einschränkungen.
Das in Zisternen gesammelte Niederschlagswasser kann einen Teil der in Haus und Garten notwendigen Trinkwassermenge ersetzen: Gießen, Spülen der Toilette und Wäsche waschen sind möglich – vorausgesetzt, Niederschlagsmenge und Dachflächen sind groß genug. Deshalb lohnen sich Systeme, die beides können – Regenwasser nutzen und den Rest versickern. Ihre Betreiber profitieren (wie alle anderen auch) von der Senkung der Schmutzwassergebühr, sparen zudem die halbe Trinkwasser- und die komplette Niederschlagsgebühr.
Finanziell attraktiv, biologisch aktiv
Wer in der richtigen Stadt beziehungsweise im richtigen Bundesland lebt, bekommt noch einen Bonus obendrauf und spart bei den Investitionskosten einmalig durch einen finanziellen Zuschuss.
Stellvertretend zwei Beispiele:
Bundesland Bremen: Versickerung von Niederschlagswasser: 12,50 Euro/Quadratmeter angeschlossene Fläche, ein Drittel der Herstellungskosten, maximal 3000 Euro.
Regenwassernutzung: ein Drittel der Herstellungskosten, maximal 2000 Euro (www.bremer-umwelt-beratung.de/Förderprogramme)
Stadt Heidelberg: Versickerung von Niederschlagswasser: fünf Euro/Quadratmeter angeschlossene Fläche, ein Viertel der Herstellungskosten, maximal 2600 Euro.
Regenwassernutzung im Garten: ein Viertel der Herstellungskosten, maximal 100 Euro pro Kubikmeter Speichervolumen.
Regenwassernutzung im Gebäude: ein Viertel der Herstellungskosten, maximal 1300 Euro. (www.heidelberg.de/Förderprogramme/Umweltschutz)
Von Anfang an Fehler vermeiden
Einige Tipps, um Fehlerquellen im Planungsstadium/Vorfeld der Ausführung auszuschließen – aus den Deutschen Industrie-Normen (DIN), den Ratschlägen der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und der Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung (fbr)
Tipp 1:
Auf eine sorgfältige Trennung der Leitungssysteme für Regenwasser und Trinkwasser ist unbedingt zu achten. Direktverbindungen zwischen dem öffentlichen Leitungsnetz und der privaten Regenwassernutzungsanlage sind auszuschließen; Trinkwassernachspeisung nur durch freien Auslauf in einem kleinen Zwischenbehälter.
Tipp 2:
Bei der Installation einer Regenwassernutzungsanlage müssen alle nicht erdverlegten Regenwasserleitungen deutlich gekennzeichnet sein, um Verwechslungen zu verhindern; ebenso die Regenwasserzapfstellen, zum Beispiel Putz- und Gartenwasserventile.
Tipp 3:
Eine Versickerung ist in vielen Fällen auch bei einer Kombination mit einer Regenwassernutzungsanlage im Garten eines Wohnhauses nicht erlaubnispflichtig. Die Versickerung auf öffentlichen und gewerblichen Grundstücken ist in Deutschland fast überall genehmigungspflichtig.
Tipp 4:
Eine Baugenehmigung ist in den meisten Fällen nicht erforderlich, jedoch ist die Errichtung einer Anlage vor Baubeginn dem örtlichen Wasserversorger mitzuteilen.
Tipp 5:
Die Zwischenspeicherung in Zisternen und die Nutzung des Niederschlagswassers trägt dazu bei, dass Versickerungsanlagen kleiner bemessen sein können. Speicherräume können für eine Regenrückhaltung/Retention rechnerisch allerdings nur angesetzt werden, wenn sie ein zwangsentleertes Teilvolumen oder eine verzögerte Ableitung aufweisen.
Tipp 6:
Durch Versickerungsanlagen dürfen keine Schäden an Gebäuden und Anlagen entstehen. Deshalb sollten bei Gebäuden ohne Wasserdruck haltende Abdichtung Versickerungsanlagen grundsätzlich nicht in Verfüllbereichen in Gebäudenähe, zum Beispiel Baugruben, angeordnet werden. Ein Abstand von mindestens 0,5 Meter von der Böschungsoberkante zur Versickerungsanlage stellt sicher, dass das Sickerwasser nicht direkt in den Verfüllbereich der Baugrube gelangt.
Weitere Infos unter: Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung